Bayern greift die Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht an

Wird Häuser erben bald wieder billiger?

"Ab jetzt liegt es in den Händen des Gerichts, die auseinandergehende Schere zwischen seit 14 Jahren stagnierenden Freibeträgen und drastisch steigenden Immobilienpreisen zu bewerten und hoffentlich wieder zu schließen", erklärte Bayerns Finanzminister Füracker (CSU) kürzlich. Schon seit einigen Monaten hatten Bayerns Regierungsvertreter damit gedroht: Nun reichte der Freistaat Mitte Juni einen sogenannten Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht ein und begehrt damit die Erhöhung der gesetzlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Das Normenkontrollverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von gesetzlichen Vorschriften innerhalb der deutschen Rechtsordnung.

Freibeträge sollen erhöht werden

Mit dem Antrag sollen in erster Linie die persönlichen Freibeträge erhöht werden. Stand heute belaufen sich die Freibeträge für Ehegatten auf 500.000 € und für Kinder auf 400.000 €. Diese wurden seit 2008 nicht mehr erhöht. Bayern kritisiert insbesondere, dass im Gegenzug dazu die Inflation sowie Boden- und Immobilienpreise massiv gestiegen sind. Daher sei es fair und geboten, die Freibeträge an diese Veränderungen anzupassen. "Jeder muss das Elternhaus erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer ihn zum Verkauf zwingt", sagte Füracker. Ziel der Klage ist damit eine Anhebung der Freibeträge auf ein Niveau, mit dem das Erben eines Einfamilienhauses praktisch steuerfrei wird. Daneben sollen die Steuersätze gesenkt und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer erreicht werden. Der Wert von Grundstücken sei bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt und habe dadurch die Erben in Bayern benachteiligt, da für sie höhere Steuern anfielen. Die Freibeträge und Steuersätze müssten deshalb an regionale Verhältnisse angepasst werden, so Füracker.

Wahlkampfmanöver oder Herzensangelegenheit

Der Antrag stößt auf heftige Kritik. Laut dem Netzwerk Steuergerechtigkeit trage die Klage zur Spaltung der Gesellschaft bei. Die Bürgerbewegung Finanzwende spricht davon, dass Söder für Milliardäre in ganz Deutschland kämpfe. Auch die Ampelkoalition zeigt sich weitestgehend geschlossen und kritisiert das Vorgehen scharf. Die SPD erklärte, die Erbschaftsteuer treffe hauptsächlich die reichsten Bevölkerungsgruppen, die damit die einzigen Profiteure des Normenkontrollantrags seien. Im Bundesfinanzministerium ist man der Ansicht, der Bund könne nicht im Alleingang über den Wegfall von Steuereinnahmen entscheiden, die allein den Ländern zustehen. Eine solche Initiative müsse deshalb von der Mehrheit der Länder kommen. 

Wie geht es nun weiter?

Das Ende ist noch offen: Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Hat der Antrag Erfolg, wäre die angegriffene Regelung der Erbschaftssteuer ggf. nichtig und der Bundestag müsste ein neues Gesetz – mit höheren Freibeträgen – verabschieden. Wird der Antrag „gekippt“, bleibt alles beim Alten. 

Dr. Andreas Rohde

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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Gereon Gemeinhardt, M.B.L.-HSG

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Tim Löhrer, LL.M.

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