Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn ein Vermögen von einem verstorbenen Erblasser auf den Erben oder Vermächtnisnehmer übergeht. Voraussetzung ist, dass es sich beim Erblasser um eine natürliche Person handelt, denn juristische Personen können nicht sterben. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz.