Energiepreise: Nennenswerte Entlastung von Stromkostenbestandteilen möglich

Um welche Stromkostenbestandteile geht es?

Energieintensive Unternehmen können von einer Entlastung bei der Zahlung der Umlagen gemäß Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) Gebrauch machen. Hiervon umfasst sind die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage.

Was ist der Hintergrund der Erstattung?

Ziel der „Besonderen Ausgleichsregelung“ ist es, bestimmte stromkostenintensive Unternehmen von der Zahlung der vollen Offshore-Netzumlage und KWKG-Umlage zu entlasten, um deren Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld zu erhalten.

Wie kommen Unternehmen in den Genuss der Begünstigung?

Der selbst verbrauchte Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr muss an der zu begünstigenden Abnahmestelle mehr als eine Gigawattstunde (GWh) betragen haben. Zudem muss das Unternehmen einer Branche gemäß Anlage 2 des EnFG zugeordnet sein. Als weiteres Kriterium ist die sogenannte grüne Konditionalität zu erfüllen: Das antragstellende Unternehmen muss die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen oder Dekarbonisierungsmaßnahmen belegen.

Die Beantragung der Privilegierung der Umlagen nach EnFG selbst erfolgt dann über ein gesondertes Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Antragstellung muss bis zum 30. Juni für das nachfolgende Begrenzungsjahr vorgenommen werden. Bei Inanspruchnahme des sogenannten Super-Cap ist zudem eine Testierung durch eine:n Wirtschaftsprüfer:in erforderlich.

Wie hoch sind die Einsparungen konkret?

Durch die Antragstellung werden die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage begrenzt. Regulär beträgt die KWKG-Umlage im Jahr 2025 0,277 ct/kWh, die Offshore-Netzumlage 0,816 ct/kWh. 

Je nach Branche werden die Umlagen auf 15 oder 25 % limitiert – allerdings nur für Strommengen ab einer GWh pro Jahr und Abnahmestelle. Darunter gilt der volle Umlagesatz. 

Bei einer Reduzierung auf 15 % ergeben sich somit rund 9.000 €/GWh an Einsparungen beziehungsweise rund 8.000 €/GWh bei 25 %.

Zusammenfassung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Prüfung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung und bei anderen Antragsmöglichkeiten im Bereich der Stromkosten. Auf diese Weise können die im internationalen Vergleich hohen Stromkosten in Deutschland oft in nennenswertem Umfang abgemildert werden. Sprechen Sie uns gerne an.
 

Sascha Erger

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Judith Krämer

Steuerberaterin

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