30. November 2020
Die Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen unter besonderer Berücksichtigung von Fehlbedarfsfinanzierungen. Besonderheiten der Rechnungslegung von Non-Profit-Organisationen
Im Bereich der Non-Profit-Organisationen stellen Zuwendungen der öffentlichen Hand oftmals eine der wesentlichen Einnahmequellen für die gemeinnützige Zweckverwirklichung dar. Aus bilanzieller Sicht betrachtet haben Zuwendungen die Besonderheit, dass ihnen keine entsprechende Leistung des Empfängers gegenübersteht. Gleichzeitig ist mit ihrer Annahme aber die Verpflichtung verbunden, diese für einen (mehr oder weniger konkretisierten) Zweck zu verwenden. Die Behandlung von Zuwendungen und deren Darstellung in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist daher mit einigen Besonderheiten verbunden, die mit den Vorschriften des HGB in Einklang zu bringen sind. Der nachfolgende Beitrag soll daher einen praxisorientierten Ansatz für die Verbuchung entsprechender Zuwendungen aufzeigen, unter einer besonderen Berücksichtigung von sog. Fehlbedarfsfinanzierungen. NWB Nr. 48, S. 3551,
StB Nora Backhaus und StB Quentin Adrian, LL.M.,
12. Oktober 2020
dhpg-Steuerberater Quentin Adrian verstärkt den Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) und wird stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands
Der Verwaltungsrat vertritt als oberstes Gremium die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber bei der TK, aus deren Vertretern er je zur Hälfte besteht. Seit Mitte September ist auch Quentin Adrian, LL.M., Steuerberater der dhpg, mit dabei.
02. Oktober 2019
Kapitalertragsteuer bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von Berufsverbänden
Verbändereport 06/2019, 12.
StB Quentin Adrian, LL.M. und StB Dr. Lutz Engelsing