Unterstützungen von Geschädigten des Ukrainekriegs verlängert

 

Das Bundesministerium der Finanzen hatte am 17.3.2022 einen Erlass veröffentlicht, mit dem umfangreiche steuerliche Maßnahmen bei Unterstützungen von Geschädigten des Kriegs in der Ukraine gewährt werden. Am 17.11.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen nun entschieden, dass diese Unterstützungen über den 31.12.2022 hinaus auch im Jahr 2023 fortgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt die Verlängerung bis zum 31.12.2023.

Welche Maßnahmen dies im Einzelnen sind, können Sie in unserem Blog-Beitrag vom 18.3.2022 nachlesen. 
 

Dr. Lutz Engelsing

Steuerberater

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