BFH bestätigt: Personengesellschaften können ab sofort Organgesellschaften sein

 

Bonn, 16. Februar 2016 – Der Bundesfinanzhof (BFH) hat aktuell bestätigt, dass auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juli 2015 entschieden, dass die derzeit in Deutschland geltende Regelung über die umsatzsteuerliche Organschaft nicht mit dem EU-Recht konform ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuell veröffentlichten Urteilen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in Teilen umgesetzt.

Nach bisheriger nationaler Rechtslage konnten nur juristische Personen (z. B. GmbH, AG) Organgesellschaft sein, Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) hingegen nicht. Jedoch müssen Organgesellschaften, wie auch bisher, finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein. In einer Organschaft unterliegen Umsätze innerhalb der Organschaft nicht der Umsatzsteuer.

Gert Klöttschen, Umsatzsteuerexperte der dhpg, erläutert: "Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist immer dann interessant, wenn steuerfreie Leistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe erbracht werden und damit ohne Organschaft die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt. Klassisch ist dies bei Bauunternehmen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Banken oder Versicherungen der Fall. Hier besteht Handlungsbedarf – unter Umständen auch bei Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit als Organschaft geführt wurden."

Über dhpg:
Die dhpg ist eines der führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen in Deutschland, das sich auf die Kernbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung spezialisiert hat. Das inhabergeführte Unternehmen gehört mit 500 Mitarbeitern an zehn Standorten zu den 15 größten seiner Branche. Die dhpg ist Teil des Nexia-Netzwerks, das mit über 24.000 Mitarbeitern in 100 Ländern und einem Umsatzvolumen von 3,1 Milliarden US-Dollar zu den Top 10 der internationalen Beratungs-Netzwerke zählt.

Über Gert Klöttschen:
Gert Klöttschen arbeitet als Steuerberater bei der dhpg. Der ausgewiesene Umsatzsteuer-Experte berät seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen aus Industrie, Bau und Handel. Er ist zudem als Referent und Autor aktiv.

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