Simplified ESRS und Voluntary Standard im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die Veröffentlichung der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und des Voluntary Standard im EU-Amtsblatt beendet von Seiten der EU die rechtliche Unsicherheit im Zuge von Omnibus. Die beiden Standards waren von der EFRAG vorgeschlagen und der EU-Kommission angepasst und verabschiedet worden (mehr Infos im Blogbeitrag).
ESRS-Standards für CSRD-pflichtige Unternehmen
Die nun veröffentlichten ESRS werden für Berichte für das Geschäftsjahr 2027 anzuwenden sein. Für das Geschäftsjahr 2026 können die überarbeiteten Standards oder die bisherigen Standards genutzt werden, optional mit einigen Erleichterungen der überarbeiteten Standards, z. B. dem Top-down Approach für die Wesentlichkeitsanalyse.
Voluntary Standard für die freiwillige Berichterstattung
Auf Basis des nun veröffentlichten Voluntary Standard (VS) können Unternehmen freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsthemen berichten. Sie sichern sich damit gegenüber ausufernden Datenabfragen von Kunden im Rahmen des Value Chain Caps ab. Außerdem eröffnen sie sich Monitoring-Möglichkeiten für ihr Nachhaltigkeitsmanagement, schaffen eine Grundlage für EmpCo-konforme Nachhaltigkeitsaussagen und bündeln somit ESG-bezogene Berichtspflichten.
Ausblick für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht steht noch aus. Bis dahin sind einige mittlere und große Unternehmen teilweise nach CSRD, teilweise nach CSR-RUG zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Für viele mittelständische Unternehmen, die aus dem Anwendungsbereich fallen, lohnt sich der Blick auf die freiwillige Berichterstattung nach Voluntary Standard (VS).
Die Nachhaltigkeitsexpert:innen der dhpg unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht und im Umgang mit ESG-Vorgaben und Anfragen. Sprechen Sie uns gerne an!