Neue Gesetzesentwürfe sollen Rechte beim Kauf von Software, Apps und E-Books sowie beim Online-Einkauf stärken
Hintergrund
Am 13.1.2021 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gleich zwei neue Gesetzesentwürfe, die die Rechte von Verbrauchern beim Online-Kauf und beim Kauf digitaler Inhalte oder der Beauftragung digitaler Dienstleistungen stärken sollen. Für Online-Händler und Anbieter digitaler Inhalte und Dienstleistungen können diese Gesetze erheblichen Anpassungsbedarf auslösen.
Neue Informationspflichten
Für Online-Händler könnten durch das Gesetz zur Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften weitere Informationspflichten entstehen. So sollen Käufer und Käuferinnen nach dem Gesetzesentwurf darüber informiert werden, wie das Ranking der verkauften Waren zustande kommt, insbesondere welche Gewichtung den wichtigsten Parametern gegenüber anderen Faktoren zukommt. Vergleichen Online-Händler ihre Angebote mit anderen, müssen sie die Informationen der anderen Anbieter anzeigen. Zudem muss ersichtlich sein, wenn die Preise des Händlers automatisch personalisiert werden.
Update-Pflicht für digitale Inhalte
Mit dem Gesetz zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen könnte für die Anbieter eine Pflicht entstehen, Updates für die Inhalte und Dienstleistungen anzubieten. Mit dem Gesetz sollen Funktionalität und Sicherheit durch Aktualisierungen aufrechterhalten werden. Nur wenn der Anbieter solche Updates bereitstellt und darüber informiert, soll er für mögliche Produktmängel nicht verantwortlich sein.
Ab wann gilt das Gesetz?
Laut Gesetzesentwurf soll das Gesetz zu den digitalen Inhalten und Dienstleistungen am 1.1.2022 und das Gesetz zur Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften am 28.5.2022 in Kraft treten.
Zurzeit handelt es sich jedoch noch um Gesetzesentwürfe, denen Bundesrat und Bundestag erst noch zustimmen müssen.
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