NFTs und Umsatzsteuer: Neue Rechtsprechung zur Leistungskette
NFT-Verkäufe und Umsatzsteuer
Nicht-fungible Token (NFTs) haben sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil digitaler Geschäftsmodelle entwickelt. Für Unternehmen stellt sich die Frage, wie der Verkauf von NFTs steuerlich zu behandeln ist. NFTs werden häufig über digitale Marktplätze verkauft. In bestimmten Fällen, in denen ein digitaler Marktplatz in die Erbringung einer Dienstleistung eingebunden ist, geht das Umsatzsteuerrecht von einer fingierten Leistungskette aus. Das bedeutet: Der Marktplatz wird dann umsatzsteuerrechtlich so behandelt, als wäre die Dienstleistung an ihn und von ihm erbracht worden. Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) stuft den Verkauf von NFTs als elektronische Dienstleistung ein. Ausschlaggebend ist für das Gericht die technische Abwicklung über die Blockchain, wobei es nur von einer sehr geringen menschlichen Beteiligung ausgeht.
Rolle des Marktplatzes: Wer ist der Leistende?
Darüber hinaus lehnte das FG das Vorliegen einer Leistungskette im Streitfall ab. Nach seiner Auffassung ist der digitale Marktplatz nicht als Leistungsempfänger anzusehen. Entscheidend sei, dass die eigentliche Übertragung des NFTs nicht über den Marktplatz, sondern über die dezentrale Blockchain-Datenbank stattgefunden habe. Im Ergebnis sei der Marktplatz dadurch nicht in die Erbringung der Leistung eingebunden.
Leistungsort, Käuferidentifikation und Schätzungsproblematik
Ein zentrales Problem beim Verkauf von NFTs über digitale Marktplätze ist die Identifikation des Leistungsempfängers. In der Blockchain-Ökonomie treten Käufer oft anonym oder pseudonym auf, was die Bestimmung des Leistungsorts und die zutreffende Steuerpflicht erschwert. Für die Umsatzsteuer ist es von erheblicher Bedeutung, ob der Käufer ein Unternehmer oder eine Privatperson ist und in welchem Land er ansässig ist.
Mangels eindeutiger Identifizierbarkeit der Käufer kann es zu einer Schätzung der in Deutschland steuerpflichtigen Umsätze kommen. Das FG hat beispielsweise angenommen, dass unter Würdigung der Gesamtumstände des Streitfalles 50 % der Umsätze als inländisch zu behandeln sind. Eine solche Schätzung kann für Unternehmen erhebliche steuerliche Risiken bedeuten, insbesondere wenn tatsächlich mehr Umsätze ins Ausland fallen.
Bedeutung für die Praxis
NFT-Verkäufe über digitale Marktplätze sind aus umsatzsteuerlicher Sicht eine Herausforderung. Unternehmen sollten ein Augenmerk auf die Identifikation der Käufer und die Dokumentation der Transaktionen richten, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Da die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung das Thema weiterentwickeln, sollten Unternehmen ihre Prozesse regelmäßig anpassen und aktuelle Entwicklungen im Blick behalten. Dabei unterstützen Sie unsere Experten gerne.