Eckpunkte der Mittelstandsstrategie des BMWi

Hintergrund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 29.8.2019 ein Eckpunktepapier seiner Mittelstandsstrategie unter dem Titel „Wertschätzung – Stärkung – Entlastung“ vorgelegt. Die Mittelstandsstrategie hat zum Ziel, den Mittelstand bei Steuern, Abgaben und Bürokratie zu entlasten sowie ein investitions- und innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen. Neben vielfältigen Maßnahmen zum Bürokratieabbau für mittelständische Unternehmen und Betriebe sieht das Eckpunktepapier auch eine umfassende Unternehmenssteuerreform vor.

Maßnahmen zur Reformierung des Unternehmenssteuerrechts

Im Einzelnen sieht das Eckpunktepapier die folgenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Steuern und Abgaben vor:

  • Anders als der inzwischen von der Regierung verabschiedete Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums fordert das BMWi eine schrittweise, aber vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle Zahler, sodass auch der Mittelstand von einer Abschaffung profitieren würde.
  • Die Steuerbelastung auf einbehaltene Unternehmensgewinne bei Personenunternehmen (Thesaurierungsbesteuerung) soll auf 25 % abgesenkt werden.
  • Für Personengesellschaften soll ein Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung vorgesehen werden.
  • Die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer soll verbessert werden (bisher Anrechnung höchstens bis zu einem Hebesatz von 380 %). Bei der Körperschaftsteuer soll die Gewerbesteuer (erstmals) angerechnet werden können.
  • Die Hinzurechnungsbesteuerung sowie die Wegzugsbesteuerung im Außensteuergesetz sollen angepasst werden.
  • Steuerrechtliche Zinssätze sollen an ein marktnäheres Niveau angepasst werden.
  • Für zeitnahe Betriebsprüfungen soll der rechtliche Rahmen geschaffen werden.
  • Abschreibungsbedingungen sollen verbessert werden (z.B. für digitale Innovationsgüter).
  • Ein „Steuerdeckel“ soll eingeführt werden, um die Steuerbelastung von Personenunternehmen auf maximal 45 % zu begrenzen. Sozialabgaben sollen bei 40 % gedeckelt werden.
  • Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen sollen schrittweise reduziert werden mit dem Ziel ihrer Abschaffung.
  • Die Wiedererhebung der Vermögensteuer lehnt das BMWi ab.

Ausblick

Viele der im Eckpunktepapier skizzierten Maßnahmen sind ausdrücklich zu begrüßen und würden für viele Unternehmen eine echte Entlastung darstellen. Auch wenn die Vorschläge noch vage sind, lassen sie – nachdem die letzte Unternehmenssteuerreform 2008 bereits über zehn Jahre her ist – auf ein umfassendes Reformpaket hoffen. Ende September will das BMWi einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen. Es bleibt abzuwarten, wie die Regelungen im Detail aussehen werden und was davon nach den zu erwartenden politischen Diskussionen letzten Endes übrig bleibt.

Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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Stefan Hamacher, LL.M.

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