Deutschland will seinen Justizstandort stärken
Internationale Wirtschaftsverfahren vor deutschen Gerichten ab Frühjahr 2025 auch in englischer Sprache möglich
Dem Deutschen Bundestag lag seit dem Sommer der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ vor. Ziel des Gesetzes ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu erhöhen. Der Justizstandort Deutschland soll insbesondere durch die Einführung der englischen Sprache vor Gericht attraktiver gemacht werden. Dazu werden sogenannte Commercial Courts (zu Deutsch: „Handels-/Wirtschaftsgerichte“) eingerichtet.
Deutschland hinkte (teilweise) hinterher
Angesichts der immer stärker werdenden internationalen Wirtschaftsverflechtungen erschien die Einführung einer internationalen deutschen Gerichtsbarkeit dringend erforderlich. Bisher waren Verhandlungen nur in deutscher Sprache möglich; auch Urteile, Schriftsätze und Urkunden waren zwingend in Deutsch abzufassen. Dies wurde als entscheidender Grund dafür angesehen, dass die Attraktivität deutscher Gerichte für die Verhandlung von internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten im internationalen Vergleich sehr gering ist. Das soll sich durch das neue Gesetz ändern. In den zukünftigen Commercial Courts soll die gesamte Gerichtsverhandlung in englischer Sprache erfolgen können, wie es derzeit auch schon in den Bundesländern Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg möglich ist.
Spezielle Wirtschaftskammern und Commercial Courts
Das neue Gesetz sieht insbesondere die Einführung von speziellen Wirtschaftskammern („Commercial Chambers“) bei den Landgerichten vor, vor denen – bei Einverständnis der prozessführenden Parteien – Handelsstreitigkeiten komplett in Englisch geführt werden können. Für umfangreichere Verfahren mit höheren Streitwerten (ab 1 Mio. €) sollen korrespondierend dazu Commercial Courts bei den Oberlandesgerichten eingerichtet werden, vor denen in englischer Sprache und per Videokonferenz verhandelt werden kann. Vorgesehen ist zudem, dass gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich ist. Auch dort ist dann eine umfassende Verfahrensführung in englischer Sprache möglich. Weitere Regelungen betreffen den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Es ist soweit!
Das "Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)" ist am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am 01.04.2025 in Kraft.