Deutschland will seinen Justizstandort stärken

Internationale Wirtschaftsverfahren vor deutschen Gerichten bald in englischer Sprache möglich?

Dem deutschen Bundestag liegt seit Juli 2024 der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ vor. Ziel des Gesetzes ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu erhöhen. Der Justizstandort Deutschland soll insbesondere durch die Einführung der Englischen Sprache vor Gericht attraktiver gemacht werden. Dazu sollen sogenannte „Commercial Courts“ (zu Deutsch: „Handels-/ Wirtschaftsgerichte“) eingerichtet werden. 

Deutschland hängt (teilweise) hinterher 

Angesichts der immer stärker werdenden internationalen Wirtschaftsverflechtungen erscheint die Einführung einer internationalen deutschen Gerichtsbarkeit dringend erforderlich. Bisher sind Verhandlungen nur in deutscher Sprache möglich; auch Urteile, Schriftsätze und Urkunden sind zwingend in Deutsch abzufassen. Dies wird als entscheidender Grund dafür angesehen, dass die Attraktivität deutscher Gerichte für die Verhandlung von internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten im internationalen Vergleich sehr gering ist. Das soll sich durch das neue Gesetz ändern. In den zukünftigen Commercial Courts soll die gesamte Gerichtsverhandlung in englischer Sprache erfolgen können, wie es derzeit auch schon in den Bundesländern Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg möglich ist. 

Spezielle Wirtschaftskammern und Commercial Courts

In dem Gesetzesentwurf sind insbesondere die Einführung von speziellen Wirtschaftskammern („Commercial Chambers“) bei den Landgerichten vorgesehen, vor denen – bei Einverständnis der prozessführenden Parteien – Handelsstreitigkeiten komplett in Englisch geführt werden können. Für umfangreichere Verfahren mit höheren Streitwerten (ab 1 Mio. €) sollen korrespondierend dazu Commercial Courts bei den Oberlandegerichten eingerichtet werden, vor denen in englischer Sprache und per Videokonferenz verhandelt werden kann. Vorgesehen ist weiterhin, dass gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) möglich sein soll. Auch dort soll dann eine umfassende Verfahrensführung in englischer Sprache“ möglich sein. Weitere vorgeschlagene Regelungen betreffen den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Wann ist es so weit?

Direkt nach der Sommerpause soll der Gesetzesentwurf vom Bundesrat beraten werden. Bestehen keine Bedenken gegen die neuen Bestimmungen, kommt das Gesetz zustande. 

Dr. Olaf Lüke

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Christina Schrey

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

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Stefanie Jobs

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Tim Löhrer, LL.M.

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