BFH-Urteil zur 30%-Regelung in den Niederlanden: Steuerfreistellung auch bei Wohnsitz in Deutschland
BFH-Urteil zur 30%-Regelung in den Niederlanden: Steuerfreistellung auch bei Wohnsitz in Deutschland
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10. April 2025 (Az. VI R 29/22) eine wegweisende Entscheidung zur steuerlichen Behandlung der niederländischen 30%-Regelung getroffen. Diese Regelung erlaubt es niederländischen Arbeitgebern, 30 % des Arbeitslohns steuerfrei auszuzahlen – als pauschale Erstattung für durch den Auslandseinsatz bedingte Mehrkosten.
Was war strittig?
Der Kläger lebte in Deutschland, arbeitete aber überwiegend in den Niederlanden. Die deutsche Finanzverwaltung wollte den steuerfrei gezahlten Anteil dem deutschen Einkommen hinzurechnen (§ 50d Abs. 9 Satz 4 EStG), da sie darin eine „Nichtbesteuerung“ sah. Der BFH widersprach: Die 30%-Regelung sei keine Steuerbefreiung, sondern eine aufwandsbezogene Vergütung, die im Rahmen der niederländischen Besteuerung berücksichtigt werde.
Was bedeutet das konkret?
Die Anwendung der 30%-Regelung führt nicht dazu, dass Deutschland das Besteuerungsrecht zurückerhält. Der steuerfrei gezahlte Anteil bleibt auch bei Wohnsitz in Deutschland von der deutschen Besteuerung ausgenommen, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach Art. 22 DBA-Niederlande.
Warum ist das Urteil relevant?
Das Urteil des BFH schafft eine neue Klarheit für grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland, die in den Niederlanden tätig sind. Die Entscheidung bestätigt, dass die Anwendung der niederländischen 30%-Regelung nicht zu einer zusätzlichen Besteuerung in Deutschland führt. Damit erhalten betroffene Arbeitnehmer die Sicherheit, dass der steuerfrei gezahlte Anteil ihres Arbeitslohns nicht doppelt belastet wird.
Auch für Arbeitgeber bringt das Urteil eine erhebliche Erleichterung: Die steuerliche Behandlung solcher Vergütungsbestandteile wird verlässlicher planbar, was die Attraktivität internationaler Personaleinsätze deutlich erhöht. Unternehmen können nun mit größerer Sicherheit grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse gestalten, ohne steuerliche Risiken für ihre Mitarbeiter befürchten zu müssen.
Nicht zuletzt dürfte das Urteil auch Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis haben. Die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung, wie sie etwa im BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 vertreten wurde, steht nun im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung. Eine Anpassung der Verwaltungsauffassung erscheint daher nicht nur wahrscheinlich, sondern auch geboten.
Was sollten Mandanten jetzt tun?
Mandanten sollten prüfen, ob sie oder ihre Mitarbeitenden von der 30%-Regelung betroffen sind. Bestehende Steuerbescheide und laufende Verfahren könnten neu bewertet werden. Bei künftigen Entsendungen in die Niederlande empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Beratung, um die Vorteile der BFH-Rechtsprechung gezielt zu nutzen.