Gesetzliche Neuerung 2025: Empfängerüberprüfungen bei SEPA-Überweisungen (Verification of Payee)

Neue Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen: Was ändert sich ab Oktober 2025? 

Ab dem 5.10.2025 müssen Banken im Euro-Zahlungsraum vor der Ausführung jeder SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abgleichen. Diese sogenannte Verification of Payee (VoP) soll Zahlungen sicherer machen und Betrugsrisiken minimieren. 

Hintergrund und Ziel der VoP-Regelung 

Die VoP-Regelung wurde eingeführt, um den Zahlungsverkehr im SEPA-Raum sicherer zu machen. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Betrugsfällen, bei denen Überweisungen an falsche Empfänger:innen geleitet wurden – oft durch Phishing oder Tippfehler. Mit der neuen Pflicht sollen solche Fälle deutlich reduziert werden. Der Abgleich von Empfängername und IBAN soll verhindern, dass Zahlungen unbeabsichtigt oder durch Manipulation fehlgeleitet werden. 

So funktioniert die Empfängerüberprüfung: Ablauf und Ampelsystem 

Vor jeder SEPA-Überweisung prüft die Bank, ob der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Kontoinhabernamen zur IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis wird dem Zahlenden in drei Kategorien angezeigt: 

  • Übereinstimmung (Match): Name und IBAN stimmen überein.

  • Abweichung (Close-Match): Geringe Abweichungen, z.B. durch Tippfehler oder Namensvarianten. Die Bank zeigt den korrekten Namen an.

  • Keine Übereinstimmung (No-Match): Name und IBAN stimmen nicht überein.

Der Auftraggeber entscheidet, ob er die Zahlung trotz Warnung freigibt oder storniert. Bei Sammelüberweisungen (z.B. Gehaltszahlungen) ist die VoP-Prüfung optional (Opt-in/Opt-out) – hier sollten interne Abläufe und Verantwortlichkeiten klar geregelt werden. 

Haftung und Konsequenzen: Wer trägt die Verantwortung bei Fehlern? 

Die Haftung bei Überweisungen hängt vom Ergebnis der Empfängerüberprüfung ab: 

  • Bei „Match“ haftet im Betrugsfall grundsätzlich die Bank. 

  • Bei „Close-Match“ oder „No-Match“ trägt der Auftraggeber die Verantwortung, wenn er die Zahlung trotz Warnung freigibt. 

  • Bei Sammelüberweisungen ohne VoP-Prüfung (Opt-out) haftet ebenfalls der Auftraggeber. 

Das bedeutet: Wer eine Zahlung trotz abweichender oder fehlender Übereinstimmung freigibt, trägt künftig ein erhöhtes Risiko. 

Praktische Auswirkungen auf Zahlungsprozesse und Stammdatenpflege 

Die neue Regelung betrifft alle, die SEPA-Überweisungen tätigen oder empfangen. Für Unternehmen und Organisationen ergeben sich daraus folgende Anforderungen: 

  • Lieferanten- und Kundenstammdaten prüfen: Namen der Zahlungsempfänger müssen exakt mit den Kontoinhabernamen übereinstimmen. 

  • Eigene Bankdaten abstimmen: Der bei der Bank hinterlegte Kontoinhabername sollte möglichst dem Unternehmensnamen entsprechen – auch bei mehreren Konten oder Banken. 

  • Rechnungsvorlagen anpassen: Ergänzen Sie einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen. 

  • Handelsnamen hinterlegen: Falls Ihr Firmenname von der üblichen Bezeichnung abweicht, kann ein „Commercial Name“ bei der Bank hinterlegt werden. 

Empfohlene Maßnahmen für Unternehmen  

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die VoP-Pflicht vor: 

  1. Stammdaten aktualisieren: Prüfen und pflegen Sie alle Empfängerdaten, insbesondere bei Lieferanten, Kunden und Gehaltsempfängern. 

  2. Prozesse abstimmen: Klären Sie intern, wie mit Close-Match- und No-Match-Ergebnissen umzugehen ist. 

  3. Verantwortlichkeiten regeln: Legen Sie fest, wer Zahlungen freigeben darf und wie bei Abweichungen zu verfahren ist. 

  4. Kommunikation anpassen: Informieren Sie Geschäftspartner und Kunden über die neuen Anforderungen, um Verzögerungen und Rückläufer zu vermeiden. 

  5. Rechnungshinweise ergänzen: Weisen Sie auf den korrekten Empfängernamen hin, der bei Überweisungen verwendet werden muss. 

Fazit: Jetzt aktiv werden – Risiken minimieren und Prozesse anpassen 

Die verpflichtende Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025 bringt mehr Sicherheit, erfordert aber auch Sorgfalt und Anpassungen in den Zahlungsprozessen. Wer seine Stammdaten rechtzeitig prüft und die internen Abläufe abstimmt, minimiert Haftungsrisiken und sorgt für einen reibungslosen Zahlungsverkehr. 

Weitere Informationen und Praxishilfen finden Sie bei DATEV: 

Dr. Lutz Engelsing

Steuerberater

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