Absenkung der Umsatzsteuerpauschale auf 9,0 % ab 01.01.2023 beschlossen
Kernaussage
Der Bundesrat hat am 07.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern (Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen) zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.
Inhalt
Zu den Regelungsinhalten gehören u.a. die beiden folgenden Maßnahmen:
Die Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis Ende 2023 verlängert. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.
Der Umsatzsteuerpauschalsatz für Landwirte wird ab dem 1.1.2023 von 9,5 % auf 9 % abgesenkt. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz diente ursprünglich eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt - unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent. Einwendungen gegen die Höhe der Absenkung, die während des Gesetzgebungsverfahren vorgetragen wurden, hatten keinen Erfolg.
Fundstelle
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen