Ziel des Transparenzregisters ist es, wirtschaftskriminelle Handlungen wie Geldwäsche zu vermeiden. Hierzu müssen alle in einem Register eingetragenen Gesellschaften sowie Vereine und Stiftungen eine Meldung zum Transparenzregister abgeben, mit der die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten offengelegt werden. Werden die wirtschaftlich Berechtigten nicht, nicht rechtzeitig oder falsch ermittelt und gemeldet, drohen Bußgelder und Nachteile im Geschäftsverkehr. Es ist daher wichtig, bei Bedarf rechtzeitig und richtig die notwendigen Angaben an das Transparenzregister zu melden. Die dhpg unterstützt Sie hierbei und bietet Ihnen einen Meldeservice, mit dem Sie schnell und unkompliziert die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Gesellschaft oder Ihres Vereins bzw. Ihrer Stiftung zum Transparenzregister melden können.
Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Fällen, in denen eine Transparenzregistermeldung erforderlich wird:
Profitieren Sie als Gesellschaft, Verein oder Stiftung vom einfachen und komfortablen Service der dhpg zur Meldung an das Transparenzregister.
Sie können uns mit Klick auf eine der Kacheln die für Ihre Gesellschaft, Ihren Verein oder ihre Stiftung notwendigen Informationen übermitteln.
Die weiteren Schritte übernehmen wir für Sie.