Unstimmigkeitsmeldungen an das Transparenzregister werden häufig ausgelöst durch Geschäftspartner (z.B. Banken), die zur Überprüfung der wirtschaftlichen Berechtigten verpflichtet sind. Liegt eine solche Meldung vor, wird Ihr Transparenzregistereintrag automatisch als möglicherweise fehlerhaft gekennzeichnet.
Eine solche Kennzeichnung kann ungewünschte Rückfragen Ihrer Geschäftspartner mit sich bringen. Zugleich kann eine unbearbeitete Unstimmigkeitsmeldung in einem Bußgeld wegen einer fehlerhaften Transparenzregistermeldung münden.
Sie sollten daher unbedingt auf eine Unstimmigkeitsmeldung reagieren, diese prüfen und bearbeiten, um Risiken aus der Unstimmigkeitsmeldung zu verringern.
Hierbei ist es wichtig, die aktuellen Regelungen zum Transparenzregister zu kennen und schon früh aktiv mit dem Transparenzregister zu korrespondieren.
Sie haben eine Unstimmigkeitsmeldung erhalten? Gerne unterstützen wir Sie dabei, Nachteile hieraus zu vermeiden. Füllen Sie unser Formular aus und lassen Sie uns das Anschreiben des Transparenzregisters zukommen. Nach einer ersten Prüfung melden wir uns bei Ihnen mit Handlungsempfehlungen und Hinweisen zu vertraglichen Vereinbarungen für die Mandatsübernahme.