Wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines falschen Umgangs mit dem Transparenzregister eingeleitet, kann dies schnell zu einem hohen Bußgeld inklusive Veröffentlichung im Internet führen.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann also gravierende Folgen haben. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig mit dem gemachten Vorwurf auseinanderzusetzen und sich um die Abwehr des Bußgelds zu bemühen.
Die dhpg steht Ihnen mit rechtlicher Expertise in Fragen des Transparenzregisters zur Seite, wenn ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Vorgaben des Transparenzregisters droht oder schon eingeleitet wurde.
Hierbei prüfen wir den Vorwurf und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie zur bestmöglichen Verteidigung im Bußgeldverfahren. Selbstverständlich vertreten wir Sie hierbei auch gegenüber Behörden und vor Gerichten.
Gegen Sie wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Gerne prüfen wir, welche Möglichkeiten Sie haben. Füllen Sie unser Formular aus und lassen Sie uns das Anschreiben des Transparenzregisters zukommen. Nach einer ersten Prüfung melden wir uns bei Ihnen mit Handlungsempfehlungen.