Schenkungsteuer

Im Gegensatz zur Erbschaftsteuer wird die Schenkungsteuer auf den unentgeltlichen Übertrag von Vermögenswerten zu Lebzeiten des Schenkenden erhoben. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Das könnte Sie auch interessieren

Zum Newsroom

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
YouTube Video laden
Permalink