Hierbei handelt es sich um einen auf das Gebiet Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der für diesen Titel eine gesonderte Prüfung abgelegt hat. Er berät Mandanten in allen Fragen des Erbrechts, beispielsweise in puncto Erbfolge, Testamentsgestaltung, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, aber auch bezüglich Unternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckung.