Der Ausschluss bestimmter Personen von der Erbfolge kann auf zwei Arten erreicht werden. Das komplette Nachlass kann durch ein Testament auf andere Personen verteilt werden, die zu alleinigen Erben werden. Alternativ kann durch ein Negativtestament lediglich bestimmt werden, dass bestimmte Personen von der Erbschaft ausgeschlossen, also enterbt werden. Dagegen kann der Pflichtteil, falls er für die jeweilige Person gesetzlich vorgesehen ist, nur unter engen gesetzlich bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.