Geht der gesamte Nachlass eines Erblassers lediglich auf eine einzelne Person über, bezeichnet man diese als Alleinerben. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn der Erblasser in seinem Testament verfügt hat, dass diese Person sein gesamtes Vermögen erhält. Der Alleinerbe muss sich also nicht mit anderen Personen einer Erbengemeinschaft auseinandersetzen, wenngleich Vermächtnisnehmer ihr Vermächtnis und Pflichtteilsberechtigte Ansprüche auf Ihren Pflichtteil geltend machen können.