Ab Dezember 2021 tritt die neue EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft, die Unternehmen und Behörden verpflichtet, zuverlässige und sichere Meldemöglichkeiten für ihre Stakeholder einzurichten, um Regelverstöße anonym melden zu können. Hinweisgebersysteme sind ein wesentlicher Bestandteil eines effektiven Compliance Management Systems. Voraussetzung ist allerdings, dass für den erweiterten Mitarbeiterkreis die Möglichkeit der anonymen Meldung besteht; hierauf zielt die EU-Hinweisgeberrichtlinie.
Nach der Richtlinie müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern ab dem 17. Dezember 2021 ein Hinweisgebersystem implementieren. Zwei Jahre später wird die Pflicht dann auf jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ausgeweitet.
Wie die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und ein für beide Seiten einfaches und doch regelkonformes Hinweisgebersystem eingeführt werden kann, erfahren Sie in diesem Online-Seminar. Zudem stellen wir Ihnen ein Compliance-Management-System (CMS) für den Mittelstand dar, in dem ein Hinweisgebersystem einen wichtigen Baustein darstellt.
Wir freuen uns ganz besonders, wenn Sie dabei sind.
Dr. Christian Lenz ist Rechtsanwalt bei der dhpg. Als Fachanwalt für Steuerrecht berät er mittelständische Unternehmen im Wirtschaftsrecht. Der Fokus seiner Tätigkeit liegt in der IT- und datenschutzrechtlichen Beratung mittelständischer Unternehmen.