Rechtsunsicherheiten im Grunderwerbsteuerrecht

Rechtsunsicherheiten durch das Wachstumschancengesetz

Die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zum Wachstumschancengesetz hat zu erheblichen Rechtsunsicherheiten im Grunderwerbsteuerrecht geführt. Ausschlaggebend hierfür ist die ab dem Jahr 2024 neu geltende Rechtslage im Personengesellschaftsrecht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird das zivilrechtliche Gesamthandsvermögen entfallen.

Personengesellschaften verfügen fortan über ein eigenes Gesellschaftsvermögen

Im Rahmen der erforderlichen Anpassung der Steuergesetze durch das Wachstumschancengesetz ist in der Entwurfsbegründung zum Ausdruck gebracht worden, dass die für Personengesellschaften geltenden grunderwerbsteuerlichen Befreiungstatbestände mit Einführung des MoPeG auf keine gesetzliche Grundlage mehr gestützt sind und die Steuervergünstigungen ab dem Jahr 2024 daher ins Leere laufen werden.

Die derzeitige (und bis mindestens Ende 2023) geltende Rechtslage sieht vor, dass Übertragungen von Grundstücken sowie in analoger Anwendung auch die Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft aus dem Gesellschafterkreis auf, von und zwischen Personengesellschaften und in umgekehrter Richtung begünstigt werden, soweit der Gesellschafter an der jeweils grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt ist (§§ 5 bis 7 GrEStG). Eine solche Privilegierung besteht für Kapitalgesellschaften hingegen nicht; die in Betracht kommenden Steuervergünstigungsvorschriften sind deutlich eingeschränkter. 

Das mit dem Wachstumschancengesetz diskutierte Wegfallen der grunderwerbsteuerlichen Privilegierung von Personengesellschaften überrascht sehr, zumal der Gesetzgeber mit der Einführung des MoPeG keine größeren steuerrechtlichen Änderungen in Aussicht gestellt hatte. Derzeit findet ein Austausch auf Bund-Länder-Ebene darüber statt, ob und in welchem Maße die für Personengesellschaften geltenden grunderwerbsteuerlichen Befreiungstatbestände weiterhin fortbestehen sollen. Ein Ergebnis ist bislang noch nicht veröffentlicht worden.

Diskussionspapier des Bundesfinanzministeriums

Mit einem veröffentlichten Diskussionspapier strebt das Bundesfinanzministerium derzeit auch eine Neuausrichtung des gesamten Grunderwerbsteuerrechts an. Hintergrund ist insoweit die mit Wirkung zum 1.7.2021 erfolgte „Share-Deal-Reform“, der nach einem zweijährigen Evaluierungszeitraum nunmehr beachtliche Auslegungsprobleme und Zweifelsfragen gegenüberstehen. Hiermit haben wir uns bereits in einem gesonderten Blogbeitrag beschäftigt. 

Ausblick auf das Jahresende

Derzeit bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten im Grunderwerbsteuerrecht, ob und in welchem Maße Personengesellschaften ab dem Jahr 2024 noch privilegiert sein könnten. 

Sollten Sie im Bereich von Personengesellschaften Umstrukturierungen planen, so empfehlen wir eindringlich, Kontakt zu Ihrem Steuerberater aufzunehmen und die Vorteile einer noch im Jahr 2023 vorgezogenen Umsetzung der Umstrukturierung zu prüfen.

Stefan Hamacher, LL.M.

Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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Oliver Lohmar, LL.M.

Steuerberater

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Julien Jeuckens

Steuerberater

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