Pillar 1 und 2: weitere Veröffentlichungen der OECD

Hintergrund

Ausgelöst durch die Diskussion um eine gerechtere Besteuerung von weltweit agierenden Digitalkonzernen hat sich die OECD zum Ziel gesetzt, weltweit neue Steuerregelungen zu schaffen. Diese sollen auf zwei Säulen beruhen: der Verteilung von Besteuerungsrechten zwischen Ansässigkeits- und Marktstaaten bei sehr großen und hoch profitablen Konzernen (Pillar 1) und der Einführung einer Mindestbesteuerung (Pillar 2). Während die globale Mindestbesteuerung nicht zuletzt durch die entsprechende EU-Richtlinie kurz vor einer internationalen Umsetzung steht, ist die Realisierung von Pillar 1 noch weitgehend offen. Die OECD bzw. das bei ihr angesiedelte Inclusive Framework on BEPS (IF), dem mittlerweile 143 Staaten beigetreten sind, arbeitet jedoch weiterhin intensiv und mit Hochdruck an der umfassenden Umsetzung des Zwei-Säulen-Konzepts. Zuletzt hat das Gremium weitere wichtige Dokumente verabschiedet und veröffentlicht.

Pillar 1: neue Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte

Pillar 1 sieht die Ausweitung und Neuverteilung von Besteuerungsrechten zwischen Ansässigkeits- und Marktstaaten vor. Dabei liegt der Fokus auf multinationalen Unternehmensgruppen mit mehr als 20 Mrd. € Jahresumsatz sowie einer Umsatzrentabilität von über 10 Prozent. Die Neuverteilung soll im Wesentlichen über den so genannten Amount A geregelt werden. Er soll über einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag, die MLC, umgesetzt werden. Dieser wurde von dem IF in den letzten Jahren ausgearbeitet und nun vorgelegt. Eine formelle Zeichnungszeremonie soll möglicherweise noch im Dezember 2023 erfolgen.

Durch Amount B soll eine Vereinfachung und Vereinheitlichung bei der Verrechnungspreisbestimmung für einfache Vertriebs- und Marketingtätigkeiten multinationaler Unternehmen erreicht werden. Diese soll auf alle Unternehmen, unabhängig von deren Größe, anwendbar sein. Amount B soll für die Wirtschaft und für die Verwaltung zur administrativen Erleichterung beitragen. Nachdem die OECD im Dezember 2022 das erste Konsultationspapier zur Säule 1 Amount B mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlichte, hat sie nun darauf basierend ein neues Konsultationspapier vom 17. Juli 2023 erlassen, welches das bisherige ersetzt und einige Verbesserungen beinhaltet.

Pillar 2: Globale Mindeststeuer

Durch die Globale Mindeststeuer soll erreicht werden, dass Gewinne multinationaler Unternehmensgruppen unabhängig davon, in welchen Ländern sie erzielt werden, mindestens einer Besteuerung von 15 % unterliegen. Hierzu hat die OECD bereits im Jahr 2021 so genannte Model Rules veröffentlicht, die u.a. auch als Vorlage für die EU-Richtlinie zur Mindeststeuer sowie für deren gesetzliche Umsetzung in Deutschland dienen. Bereits ab dem Jahr 2024 wird die Globale Mindeststeuer innerhalb der EU für Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Mio. € Anwendung finden.

In Ergänzung der Model Rules zur Umsetzung der Globalen Mindeststeuer legt die OECD nun neue Leitlinien und Anwendungserläuterungen vor. Diese beinhalten insbesondere zusätzliche Safe Harbour Regelungen sowie Vereinfachungen im Mindeststeuer-Bericht. Weiterer Bestandteil des Dokumentenpakets ist ein Instrument (Subject-to-Tax-Rule / STTR), welches ein Mindeststeuerniveau über Anpassungen von Doppelbesteuerungsabkommen erreichen soll.

Ausblick

Das Zwei-Säulen-Modell für eine neue Weltsteuerordnung ist zweifelsfrei das ambitionierteste Projekt zur Harmonisierung der weltweiten Gewinnbesteuerung seit Jahrzehnten – wenn es überhaupt Vorbilder für dieses Vorhaben gibt. Bei allen damit verbundenen Schwierigkeiten zeigen insbesondere die Fortschritte bei der Einführung einer Globalen Mindeststeuer (Pillar 2), wie ernst es die internationale Staatengemeinschaft mit dem Kampf gegen aggressive Steuerplanung und künstliche Gewinnverlagerung durch internationale Konzerne meint. Daher sollten alle international agierenden Unternehmen die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, selbst wenn sie noch nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der Regelungen fallen. Denn unabhängig von der Größe der betroffenen Unternehmen können die neuen Konzepte (insbesondere zu Amount B) durchaus Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes haben.
 

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Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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