Neuer Entwurf zur Besteuerung ausländischer Familienstiftungen – Auswirkungen für Stiftungsgründer und Begünstigte

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 18. November 2025 einen Diskussionsentwurf zur Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen (§ 15 AStG) veröffentlicht. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere Familienstiftungen, Trusts und internationale Vermögensstrukturen. Für Stiftungsgründer wie auch Begünstigte von Stiftungen ist das Thema hochrelevant – denn es geht um die Frage, wann Einkünfte aus einer Stiftung im Ausland in Deutschland steuerpflichtig werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Niedrigsteuergrenze von 15 % Einkünfte aus einer ausländischen Familienstiftung werden künftig nur zugerechnet, wenn sie im Ausland mit weniger als 15 % besteuert werden. Anders als bei der Hinzurechnungsbesteuerung gibt es keine Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Einkünften.

Erweiterter Kreis der Berechtigten Neben Angehörigen und Abkömmlingen sollen künftig auch nahestehende Personen sowie mittelbare Bezugs- und Anfallsberechtigte berücksichtigt werden. Das bedeutet: Auch Personen, die bisher nicht unmittelbar begünstigt waren, können künftig steuerlich relevant werden.

Entlastungsnachweis auch für Drittstaaten Der Nachweis, dass keine künstliche Gestaltung vorliegt, ist künftig nicht mehr auf EU-/EWR-Stiftungen beschränkt. Was ist erforderlich? Sie müssen dokumentieren, dass die Einschaltung der ausländischen Familienstiftung wirtschaftlich begründet ist – etwa durch Nachlassplanung, Vermögensschutz oder langfristige Familienstrategie. Eine rein steuerliche Motivation reicht nicht aus.

Wegfall der Unternehmerstiftung Die bisherige Sonderregelung für Unternehmerstiftungen entfällt. Mehrstufige Strukturen bleiben bestehen Die Zurechnung über mehrere Ebenen bleibt erhalten, allerdings mit klareren Vorgaben.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine ausländische Familienstiftung oder einen Trust in Ihre Vermögensstruktur eingebunden haben, sollten Sie prüfen, ob die neuen Regeln Auswirkungen auf Ihre Steuerlast haben. Besonders relevant sind:

  • die Besteuerung im Ausland (unter 15 %?),
  • die Frage, wer künftig als „Berechtigter“ gilt,
  • und ob Ihre Struktur als „künstlich“ eingestuft werden könnte.  

Unser Fazit

Der Entwurf geht in die richtige Richtung (Niedrigsteuergrenze, Harmonisierungselemente, Entlastungsnachweis für Drittstaaten). Gleichzeitig bleiben kritische Punkte offen: die Erfassung aktiver Einkünfte und das Fehlen einer Freigrenze für gemischte Einkünfte können zu Belastungen führen und stehen der vollständigen Angleichung an die Hinzurechnungsbesteuerung entgegen. Entscheidend wird sein, wie der finale Gesetzestext diese Fragen adressiert und ob die angestrebte Systematik konsequent umgesetzt wird.  

Sarah Müngersdorff

Steuerberaterin

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