Neue Gesellschaft will Schadensersatzansprüche für Betroffene einklagen

EuGD verspricht Betroffenen von Datenschutzverstößen kostenlose Hilfe

Mitte Juli hat die EuGD ihr Angebot im Internet veröffentlicht. Dort können sich Betroffene melden, wenn ein Unternehmen gegen die Datenschutzvorschriften verstoßen hat und dem Betroffenen dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Bei der EuGD handelt es sich um ein gewerbliches Unternehmen, auch wenn sich der Name nach „Behörde“ anhört.

Die EuGD verspricht den Betroffenen kostenlos zu helfen, und nur im Erfolgsfall soll eine Provision in Höhe von 25 % des ausgezahlten Schadensersatzes fällig werden. Verglichen wird der Dienst daher immer mit den Legal-Tech-Angeboten für die Fluggastentschädigung (z.B. Flightright).

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, freute sich auf Twitter über den neuen Anbieter und hofft, dass auf diesem Wege die Gerichte den Aufsichtsbehörden etwas Arbeit abnehmen können. Weiterhin erwartet er, dass dadurch alle Beteiligten (Verantwortliche, Aufsichtsbehörden, Kritiker und Gerichte) noch etwas lernen werden.

EuGD wirbt mit hohen Bußgeldern bei Datenschutzverstößen

Wie hoch der Schadensersatz ausfallen könnte, lässt sich zurzeit nicht beantworten. Eine Pauschalisierung der Schadensersatzsummen wie im Fluggastrecht gibt es im Datenschutzrecht nicht. In jedem Einzelfall muss daher betrachtet werden, wie hoch der Schaden für die betroffene Person ist. Dabei werden sowohl materielle als auch immaterielle Schäden berücksichtigt. Diese fallen je nach Umfang und Art der Daten sowie dem Ausmaß der Datenpanne auch unterschiedlich aus.

Auf der Website der EuGD werden zurzeit die Datenschutzverstöße von der Hotelkette Marriott (mit 327 Millionen Betroffenen) und der Fluggesellschaft British Airways (mit 500.000 Betroffenen) besonders beworben. In beiden Fällen hat auch die britische Aufsichtsbehörde bereits sehr hohe Bußgelder angedroht (rund 205 Millionen Euro für British Airways und rund 110 Millionen Euro für Marriott). Bei dieser hohen Anzahl an Betroffenen kann der Datenschutzverstoß daher noch doppelt so teuer werden für die beiden Unternehmen.

Datenschutzrechtliche Konsequenzen für Unternehmen

Durch Unternehmen wie EuGD könnte der Schadensersatz für Betroffene bei Datenschutzverstößen häufiger oder leichter durchgesetzt werden. Interessant ist das Geschäftsmodell natürlich insbesondere bei Verstößen mit sehr vielen Betroffenen. Auch wenn noch nicht sicher ist, ob das Geschäftsmodell der EuGD ein Erfolg wird, so sollte weiterhin die jeweilige Datenschutzorganisation gepflegt und so die Angriffsmöglichkeiten für Betroffene minimiert werden.

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Kirsten Garling

Rechtsanwältin

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Alexandra Hecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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