Eine Datenpanne liegt immer dann vor, wenn Dritte unbefugt Zugriff auf Daten erhalten. Auch die bloße Möglichkeit, dass Dritte Zugriff erhalten haben könnten, ist schon eine meldepflichtige Gefährdung. Übersehen wird häufig, dass auch die Vernichtung, der Verlust und die Veränderung von personenbezogenen Daten meldepflichtige Datenpannen sein können. Die Betroffenen können nicht nur dadurch gefährdet werden, dass Unbefugte ihre Daten erhalten, sondern etwa auch dadurch, dass den Befugten die Daten nicht mehr zur Verfügung stehen.