Konzernabschlussprüfungen – ein Überblick über die Änderungen durch ISA 600 (Revised)

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Die Überarbeitung des International Standard on Auditing (ISA) 600 bringt bedeutende Änderungen für die Prüfung von Konzernabschlüssen mit sich. Ziel der Anpassungen ist es, die Qualität und Konsistenz der Prüfungen zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Konzernabschlussprüfer:innen und Teilbereichsprüfer:innen zu stärken. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Erweiterter Anwendungsbereich

Der ISA 600 (Revised) erweitert den Anwendungsbereich über die traditionellen Konzernabschlüsse im Sinne des § 290 HGB hinaus. Er gilt jetzt auch für kombinierte Abschlüsse und Jahresabschlüsse, die Finanzinformationen verschiedener Einheiten oder Geschäftsbereiche umfassen.

2. Geänderte Definition des Begriffs „Teilbereich“

Eine weitere Neuerung stellt die Flexibilisierung des Begriffs „Teilbereich“ dar. Die Abgrenzung kann nun auf Basis des Verständnisses des Konzernabschlussprüfers vom Konzern und seinem Umfeld erfolgen. 

3. Einführung eines konzernweiten Prüfungsteams

Die Einführung eines konzernweit einheitlichen Prüfungsteams ist eine zentrale Neuerung des ISA 600 (Revised). Der Konzernabschlussprüfer trägt Verantwortung für die Konzernprüfungsstrategie und das Konzernprüfungsprogramm. Er beaufsichtigt die Teilbereichsprüfer:innen, leitet sie an und beurteilt die von ihnen gewonnenen Prüfungsnachweise zur Erlangung eines Urteils für den Konzernabschluss. Seine Aufgabe ist es, entsprechende Kompetenzen und Fähigkeiten wie auch ausreichende zeitliche Ressourcen der Teilbereichsprüfer:innen und des Konzernabschlussprüfungsteams sicherzustellen. Der Konzernabschlussprüfer trägt somit die Verantwortung für das gesamte Prüfungsteam inklusive der Teilbereichsprüfer:innen.

4. Risikobeurteilung durch den Konzernabschlussprüfer

Auch die Verantwortung für eine adäquate Risikoeinschätzung wird in die Hände des Konzernabschlussprüfers gelegt, da er für die Gewinnung eines ausreichenden Verständnisses verantwortlich ist. Zur Identifizierung wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konsolidierungsprozess werden zunächst Risikobeurteilungen auf Ebene einzelner Konzernabschlussposten vorgenommen und nachgelagert die Risiken auf der Ebene einzelner Teilbereiche identifiziert. Der Konzernabschlussprüfer ist für die Art, die zeitliche Einteilung und den Umfang der weitergehenden Prüfungshandlungen verantwortlich, was auch die Teilbereiche umfasst. Es kann für den Konzernabschlussprüfer sinnvoll sein, die Teilbereichsprüfer:innen aktiv in die Planung einzubeziehen. 

5. Ausweitung der Prüfungsdokumentation und Kommunikation

Der größere Verantwortungsbereich des Konzernabschlussprüfers wirkt sich auch auf die Kommunikation aus. Seine Aufgabe ist es, die Teilbereichsprüfer:innen dazu aufzufordern, ihm relevante Sachverhalte mitzuteilen. Der Zugang zu den Arbeitspapieren der Teilbereichsprüfer:innen wird erweitert, da der Konzernabschlussprüfer die Verantwortung für deren Arbeitspapiere trägt und erweiterte Dokumentationspflichten hat. 

6. Anwendungszeitpunkt

ISA 600 (Revised) ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2023 begonnen haben, ist zulässig.

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Andreas Stamm

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