Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zur Dokumentation, d.h. es ist erforderlich, dass Unternehmen nachweisen können, wann, auf welche Weise und zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben werden. Deswegen sollten derartige Informationen geschützt abgelegt werden. Wichtig ist auch, zu dokumentieren, welche Mitarbeiter Zugriff auf sensible Daten haben und in welcher Weise diese zur Bearbeitung berechtigt sind. Im besten Fall hält die Datenschutzrichtlinie derartige Prozesse für alle Mitarbeiter fest.