Europäische Staatsanwaltschaft fordert Umsatzsteuer von Meta für Datennutzung

Worum geht es?

Meta Platforms betreibt soziale Medien wie Facebook, Instagram und Whatsapp. Die Nutzung dieser Medien ist „kostenlos“. Die Nutzer:innen müssen allerdings der Nutzung ihrer persönlichen Daten zustimmen, womit Meta nicht unerheblich Geld verdient. Die Europäische Staatsanwaltschaft qualifiziert dies nun als Tauschgeschäft. Demnach stellt Meta das jeweilige Portal zur Verfügung und erhält als Gegenleistung das Recht, die persönlichen Daten der Nutzer:innen zu verwerten. Zur Bestimmung der Höhe der Gegenleistung wurden die erfassten Nutzerdaten bewertet.

Bewertung

Der Ansatz der Europäischen Staatsanwaltschaft ist interessant und plausibel. Es stellt sich die Frage, wieso die Finanzbehörden dies erst jetzt aufgreifen. Sollte sich die Auffassung der Staatsanwaltschaft durchsetzen, so hätte dies zunächst Folgen für sämtliche Anbieter solcher „kostenloser“ Angebote, nicht nur in Italien. Darüber hinaus werden sich dann aber noch zahlreiche neue Fragestellungen ergeben. Dies betrifft die Ermittlung der Bemessungsgrundlage, die Frage, ob die „privaten“ Nutzer:innen nun selbst unternehmerisch agieren oder ob sie, sofern sie bereits Unternehmer:innen sind, Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens erbringen.

Es bleibt spannend, wie es weitergeht. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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