Impressum bei Facebook prüfen
Impressumspflicht auf Facebook
Inzwischen ist es den Unternehmen weitgehend bekannt, dass sie für die eigenen Seiten in sozialen Netzwerken ein Impressum benötigen. Nicht immer bieten Instagram, Facebook, Twitter und Co. einfache Möglichkeiten, die von § 5 Telemediengesetz (TMG) geforderten Informationen einzubinden. Doch bestehen für alle Plattformen inzwischen rechtskonforme Möglichkeiten.
So auch bisher bei Facebook. Hier konnte im alten Design ein Impressum hinter der Schaltfläche „Info“ eingebunden werden. Leider ist diese Rubrik mit dem neuen Design (zumindest zwischenzeitlich) entfallen. Zwar können die Informationen weiterhin dort eingebunden werden, doch kann es bei der Umstellung auf das neue Design bei einigen Unternehmensprofilen dazu gekommen sein, dass die Rubrik Impressum aus den Infos gelöscht wurde.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Leider mussten wir feststellen, dass dieser Umstand wohl auch den Interessenverbänden bekannt geworden ist, die nunmehr die Wettbewerber ihrer Mitglieder abmahnen bzw. den Verstoß gegen abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärungen geltend machen und die Zahlung der Vertragsstrafe fordern.
Wir empfehlen daher allen Unternehmen, die Profile auf sozialen Netzwerken betreiben, die Verfügbarkeit und die Angaben in ihrem Impressum zu prüfen und diese Prüfung auch regelmäßig zu wiederholen. Denn selbst wenn das fehlende Impressum hier auf eine Änderung von Facebook zurückzuführen ist, haftet das Unternehmen als Betreiber der Fanpage für diesen Verstoß.
Sie haben Fragen hierzu oder zu anderen Bereichen des IT-Rechts? Sprechen Sie und gerne an, wir beraten Sie persönlich.