ElterngeldPlus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit während Partnerschaftsbonus
Hintergrund
Das Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz von Familien, indem es das fehlende Einkommen während der Kinderbetreuungszeit nach der Geburt ausgleicht. Es gibt die Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, die miteinander kombiniert werden können. Auch getrennt lebende Elternteile haben Anspruch auf das Elterngeld. Doch was passiert bei Arbeitsunfähigkeit während der Partnerschaftsbonus-Monate?
Basiselterngeld
Wenn sich beide Elternteile an der Betreuung ihres Kindes beteiligen und sich dadurch das Einkommen mindert, stehen ihnen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes zu. Die Monate können grundsätzlich frei aufgeteilt werden, allerdings kann ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich beanspruchen. Alleinerziehende erhalten für die vollen 14 Monate Basiselterngeld. Für Kinder, die ab dem 1.9.2021 geboren und mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen sind, erhalten die Eltern länger Elterngeld, in Abhängigkeit davon, wie viele Tage oder Wochen das Baby zu früh geboren wurde.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dadurch unterstützen, dass während des Elterngeldbezugs in Teilzeit gearbeitet werden kann. Es ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, läuft jedoch doppelt so lange. Es lohnt sich vor allem für Eltern, die bald nach der Geburt wieder arbeiten wollen, es kann aber auch ohne Teilzeiteinkommen bezogen werden.
Partnerschaftsbonus
Die Eltern können jeweils mindestens zwei und höchstens vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum beide ihr Kind betreuen und gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1.9.2021 geboren wurden) in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehenden steht der komplette Partnerschaftsbonus zu.
Erkrankung während der Partnerschaftsbonus-Monate
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass das ElterngeldPlus auch in dem Fall beansprucht werden kann, wenn ein Elternteil während der Partnerschaftsbonus-Monate für längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt und deshalb keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld erhält. Laut BSG sind Eltern auch dann im Sinne des Elterngelds erwerbstätig, wenn sie ihre auf die vorgeschriebene Anzahl an Wochenstunden festgelegte Tätigkeit für die Zeit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nicht ausüben können. Das Arbeitsverhältnis muss jedoch fortbestehen und die konkrete Tätigkeit voraussichtlich wieder aufgenommen werden. Damit widerspricht das BSG den Richtlinien des Bundesfamilienministeriums zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, die vorsehen, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit die Erwerbstätigkeit nur bis zum Ende des Lohnfortzahlungszeitraums weiterbesteht.