Handelsbeziehungen zwischen Mexiko und Deutschland: Ein strategischer Partner auf dem amerikanischen Kontinent

 

Mexiko könnte Deutschlands bevorzugter Partner auf dem amerikanischen Markt werden, sowie ein strategischer Verbündeter für die Zukunft. Dank des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Mexiko aus dem Jahr 2000 und des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland aus dem Jahr 2009 bietet Mexiko deutschen Konzernen zollfreien Zugang zum US-Markt, wenn die Ursprungsregeln eingehalten werden, wettbewerbsfähige Fachkräfte, ein Netzwerk von 14 Freihandelsabkommen und günstige Steuervorschriften.

Strategischer Überblick

Deutschland spielt eine entscheidende Rolle in strategischen Sektoren der mexikanischen Wirtschaft – insbesondere in der Automobil-, Chemie-, Pharma- und Elektronikindustrie. Diese Partnerschaft wird durch das Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der Europäischen Union (EU-Mexiko FTA) gestützt, das seit 2000 in Kraft ist und derzeit modernisiert wird.

Deutsche Unternehmen, die sich in Mexiko niederlassen, müssen nicht nur die mexikanischen steuerlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, sondern auch, wie diese Einnahmen und Finanzströme von der deutschen Steuerverwaltung behandelt werden. Hier erweist sich das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Mexiko und Deutschland (in Kraft seit 2009) als sehr hilfreich.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Regeln des DBA:

Art der Einkünfte Einbehalt in Mexiko Behandlung in
Deutschland
Zusätzliche steuerliche
Erwägungen
Einkünfte/
Gewinne
Nicht anwendbar (in Mexiko besteuert mit 30 %) Steuerbefreiung, wenn sie einer Betriebsstätte zuzurechnen sind (Freistellungsmethode) Erfordert reale Betriebsstätte in Mexiko; Vorteile müssen eindeutig zurechenbar sein
Ausschüttungen 5 % (wenn Beteiligung ≥ 10 %) 95 % Steuerbefreiung
(Schachtelprivileg)
Tochtergesellschaft muss aktiv sein; Risiko der Hinzurechnungsbesteuerung, wenn die Einkünfte passiv sind und einer niedrigen Besteuerung unterliegen (regelmäßig nicht der Fall)
Zinsen 10 % Steuerpflichtig, Anrechnung mexikanischer Quellensteuer Hinzurechnungsbesteuerung nur bei niedriger Besteuerung
Lizenzgebühren 10 % Steuerpflichtig, Anrechnung mexikanischer Quellensteuer Intensive Prüfung; Substanz, wirtschaftliche Funktion und Marktwert erforderlich

In den letzten Jahren hat die Zollpolitik der USA – vor allem gegenüber China und der EU – zu einem unbeständigen globalen Handelsumfeld geführt. Abgesehen von der wirtschaftlichen Effizienz müssen Unternehmen nun auch geopolitische Risiken, Arbeitskosten in den USA, regulatorische Beschränkungen und politische Risiken bei ihren Entscheidungen über die Lieferkette berücksichtigen. In diesem Umfeld bietet sich Mexiko als strategische Produktions- und Exportplattform an.

Warum Mexiko eine strategische globale Produktionsplattform ist

  • Präferenzieller Zugang zum US-Markt im Rahmen des USMCA (T-MEC), Abschaffung der Zölle, wenn die Ursprungsregeln eingehalten werden.
  • Umfassendes globales Handelsnetz: 14 Freihandelsabkommen mit 52 Ländern, darunter die EU, Japan, Südamerika und Asien.
  • Kostengünstige qualifizierte Arbeitskräfte, die in strategischen Sektoren Einsparungen von 30 bis 40 % gegenüber den USA oder Europa ermöglichen.
  • Die Logistik und die Nähe zu den USA ermöglichen eine schnelle und kosteneffiziente Lieferung, die für zeitkritische Branchen unerlässlich ist.

Chancen für deutsche Unternehmen

Mexiko ist ein idealer Standort für die Ansiedlung oder Umstrukturierung deutscher Unternehmen. Für Produkte, die in die USA gehen, können durch die Herstellung in Mexiko (T-MEC-konform) Zölle vermieden werden. Für Waren, die für Europa, Asien oder Lateinamerika bestimmt sind, machen Mexikos Handelsnetz und Steueranreize das Land zu einer leistungsfähigen Exportdrehscheibe.

Wichtige steuerliche Erwägungen

  • Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Mexiko und Deutschland ermöglicht es Unternehmen, Doppelbesteuerung zu vermeiden und grenzüberschreitende Geschäfte effizienter zu gestalten.
  • Die Quellensteuer auf Lizenzgebühren und Zinsen ist in der Regel auf 10 % und für Dividenden auf 5 % begrenzt (wenn eine 10%ige Beteiligung besteht).
  • Zahlungen für Dienstleistungen aus dem Ausland können von der Quellensteuer befreit werden, wenn sie ordnungsgemäß dokumentiert sind und den Bedingungen des Abkommens entsprechen.
  • Die Verwendung von immateriellen Gütern (z.B. Marken, Software) für die Gewinnzuweisung ist zulässig, wenn wirtschaftliche Substanz und vertragliche Unterstützung gegeben sind.
  • Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Nach mexikanischem Recht (Artikel 28, LISR) sind Zinsen nicht abzugsfähig, wenn das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital mehr als 3:1 beträgt. Diese Regel wird durch die mexikanische Finanzverwaltung durchgesetzt und kann die Steuerbemessungsgrundlage erheblich erhöhen.

Einhaltung von Verrechnungspreisen in Mexiko und Deutschland

Beide Länder sind OECD-Mitglieder und wenden den Fremdvergleichsgrundsatz strikt an. Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen müssen das Verhalten unabhängiger Marktteilnehmer widerspiegeln.

  Mexiko Deutschland
Schwellenwerte

- Umsatz > 13 Mio. $ (Waren) oder 3 Mio. $ (Dienstleistungen)

- Umsatz > 943 Mio. $ MXN

- > 6 Mio. € Umsatz mit Waren oder > 600.000 € Umsatz mit Dienstleistungen, Lizenzen usw.
Erforderliche
Dokumentation

- Anhang 9 und Verrechnungspreisbericht

- Local File, Master File und CbCR (falls zutreffend)

Local File, Master File, sofortige Dokumentation im Falle einer Steuerprüfung und CbCR (falls zutreffend)
Sanktionen bei
Nichteinhaltung der Vorschriften
Geldstrafen von bis zu $ 180.000 MXN pro Steuerjahr und Nichtanerkennung von steuerlichen Abzügen Erhebliche Geldstrafen und Risiko von Anpassungen.

Strategische Empfehlungen

  • Umgestaltung der Lieferketten auf regionaler Ebene: Anwendung von Nearshoring-Strategien, um Handelsrisiken zu verringern.
  • Aufbau von Produktionsstätten in Mexiko: Investieren Sie in Anlagen oder gehen Sie Partnerschaften mit Maquiladoras (Auftragsfertiger mit geringem Risiko) ein, um das USMCA und Handelsabkommen zu nutzen.
  • Optimieren Sie die globale Steuerplanung: Entwickeln Sie Strukturen mit echten Funktionen, dokumentierten immateriellen Gütern und angemessenen Verträgen zwischen Unternehmen.
  • Überwachen Sie geopolitische Verschiebungen: Richten Sie interne Meldesysteme für handelspolitische Änderungen in den USA, der EU oder Asien ein, um Störungen zu vermeiden.

 

Dieser Beitrag ist in Zusammenarbeit mit L.C.P.F. Rodrigo Mendoza Romano und L.C.P.F Luis Arturo Trigos Rodriguez von CLA Mexico entstanden.

L.C.P.F. Rodrigo Mendoza Romano ist verantwortlicher Partner für Verrechnungspreise bei CLA Mexico. Er ist Experte in der internationalen Steuerberatung und im Handling von Verrechnungspreisen und verfügt über mehr als 17 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Spezialisiert ist er auf die Gestaltung und Umsetzung von konzerninternen Richtlinien für multinationale Konzerne mit Niederlassungen in Mexiko, den Vereinigten Staaten, Europa, Asien und Lateinamerika.

L.C.P.F. Luis Arturo Rodriguez ist Experte für Verrechnungspreise in Mexiko und Lateinamerika und verfügt über mehr als elf Jahre Erfahrung in diesem Bereich. Er führt Bewertungen zu immateriellen Vermögenswerten und Unternehmensumstrukturierungen im Rahmen der Verrechnungspreisgestaltung gemäß der OECD-Leitlinien durch.

Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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Ignacio Creus Martí

Manager / Abogado

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Nadine Sinderhauf

Steuerberaterin

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