In einer schriftlichen Patientenverfügung hält der Verfasser fest, welche medizinischen Maßnahmen bei ihm durchgeführt bzw. unterlassen werden sollen, sofern er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Auch dies ist ein Dokument, das im Rahmen des Nachfolgefahrplans erstellt und im Notfall-Koffer aufbewahrt wird. Neben der Unternehmensnachfolge und der Vermögensnachfolge sollte auch das Private nicht vernachlässigt werden. Ebenso wie im Notfallplan für das Unternehmen festgelegt ist, wie dieses im Ernstfall fortzuführen ist, steht in der Patientenverfügung, wie der Betroffene behandelt werden möchte, wenn er außer Stande ist, dies selbst zu äußern.