Als Nachfolger wird eine Person bezeichnet, die ein Familienunternehmen vom bisherigen Geschäftsführer übernimmt. Dies ist im Mittelstand häufig der Fall. Als Nachfolger kommen entweder Verwandte in Betracht (sogenannte Familiennachfolge) oder ein externer Nachfolger, also ein Fremd-Geschäftsführer, wird eingesetzt.