Das Erbrecht umfasst Rechtsnormen, die privatrechtliche Folgen des Todes eines Menschen regeln, soweit keine abweichenden letztwilligen Verfügungen getroffen wurden. Dies umfasst die Rangfolge gesetzlicher Erben, die Haftung der Erben und vieles mehr. Der Fortbestand des privaten Eigentums im Wege der Rechtsnachfolge wird so sichergestellt. Oft entsprechen die gesetzlichen Regelungen jedoch nicht der Interessenlage der Beteiligten, so dass eine abweichende Regelung getroffen werden muss. Dabei sind Vorschriften des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts sowie weiterer Rechtsgebiete zu berücksichtigen.