Nicht erst seit Corona werden die Gewinnung von qualifiziertem Personal und die ungewollte Fluktuation für viele Unternehmen zum Umsatzhemmnis, erzeugen Kosten und sorgen für Wissensverlust. Flexible betriebliche Benefit-Programme als Teil eines strategischen Total-Rewards-Ansatzes können hier einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der HR- und Unternehmensziele leisten.
Doch welche Maßnahmen erzeugen den größten Mehrwert für Ihr Unternehmen? Und wie können Sie diese Maßnahmen rechtssicher umsetzen?
Diesen drängenden Fragen möchten wir unsere gemeinsame Veranstaltung von bbselect und dhpg widmen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die Themen Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität durch betriebliche Benefit-Programme im Rahmen von Fachvorträgen und moderierten Diskussionen bearbeiten.
15:00 – 15:30 Uhr
Willkommen & Eintreffen der Teilnehmer:innen
15:30 – 16:30 Uhr
Betriebliche Benefits: Nachhaltig & Digital
Wie sieht in 2022 ein modernes und kosteneffizientes Benefit-System aus? Diese Frage beleuchten wir einerseits aus strategischer und andererseits aus umsetzungsnaher Perspektive:
Roland Kuhnert, Gründer & Geschäftsführer, bbselect
Matthias Kopiske, Leitung HR & Benefit Consulting, bbselect
16:30 – 17:30 Uhr
Steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte von Benefit-Programmen
Bei der Einführung von betrieblichen Benefit-Programmen und Zusatzleistungen sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Inhalte sowie Aspekte des Arbeitsrechts zu beachten:
Michael Huth, Rechtsanwalt und Partner, dhpg
Jasmin Böhmer, Steuerberaterin, dhpg
17:30 – 18:00 Uhr
Moderierte Q&A-Runde mit den Referent:innen
Ab 18:00 Uhr
Kulinarischer Ausklang & kollegialer Austausch
Michael Huth ist Rechtsanwalt bei der dhpg. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät er vorrangig mittelständische Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen im Bedarfsfall vor den Gerichten.
Jasmin Böhmer ist Steuerberaterin bei der dhpg. Zu ihren Fachgebieten zählen neben dem Einkommensteuer-, Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht auch das Internationale Steuerrecht. Im Schwerpunkt berät sie Unternehmen und deren Mitarbeiter in Fragen der Arbeitnehmerentsendung (Global Mobility Services) und dem damit verbundenen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.