Das Regelinsolvenzverfahren ist mit großen Einschränkungen verbunden, da der Schuldner u. a. nicht mehr über das eigene Vermögen verfügen darf. Die Regelinsolvenz tritt ein, wenn ein Unternehmen mit mehr als 19 Gläubigern zahlungsunfähig wird. Zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens steht der Gang vor ein Insolvenzgericht an. Nach Prüfung diverser Dokumente, wie z. B. ein komplettes Gläubigerverzeichnis, wird ein Insolvenzverwalter ernannt. Ziel des Verfahrens ist dann die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger.
Unsere Experten der dhpg Dr. Alf Hillen, Steuerberater sowie Partner, und Dr. Dirk Wegener, Rechtsanwalt sowie Partner, stellen die Ursachen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie den Ablauf einer Regelinsolvenz vor. Weiter erklären sie, wer die Regelinsolvenz beantragen kann und welche Möglichkeiten es im Nachgang gibt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie unter "Jetzt anmelden".