Im Jahr 2025 hat sich rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung viel bewegt. Viele Unternehmen, die ursprünglich davon ausgegangen sind, bereits für das Geschäftsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu müssen, sind nun vorerst nicht betroffen. Dennoch haben viele von ihnen bereits erste Schritte unternommen. Dazu zählen unter anderem die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, Stakeholderbefragungen oder interne Schulungsmaßnahmen.
Die gewonnenen Erkenntnisse nun ungenutzt zu lassen, wäre nicht nur ineffizient, sondern auch strategisch nachteilig. Denn Nachhaltigkeit ist weit mehr als ein regulatorisches Thema: Extreme Wetterereignisse, gestörte Lieferketten und Ressourcenverknappung sind reale Geschäftsrisiken mit Entscheidungsrelevanz. Nachhaltigkeit wird damit zum Schlüssel für Resilienz und Zukunftsfähigkeit.
Gleichzeitig eröffnet die aktuelle Entwicklung neue Spielräume: Weniger formale Anforderungen bedeuten mehr Freiheit, Nachhaltigkeit unternehmerisch und wirkungsorientiert zu gestalten.
In unserem Online-Seminar erhalten Sie ein kompaktes Update zu den aktuellen regulatorischen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit. Im Fokus steht, wie Sie Nachhaltigkeitsrisiken frühzeitig erkennen und gezielt steuern können. Darüber hinaus erläutern wir, wie sich die gewonnenen Erkenntnisse strukturiert in eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung überführen lassen.
Thoma Bernhardt ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der dhpg. Er hilft börsennotierten und mittelständischen Mandanten insbesondere die komplexen Auswirkungen der EU-Taxonomie- und Offenlegungsverordnung auf deren Berichtspflichten zu verstehen und zu implementieren bzw. unterstützt bei der Umsetzung der neuen Anforderungen der EU an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting).
Carolina Kiesel ist Consultant bei der dhpg. In ihrer Promotion in Wirtschaftsgeographie spezialisierte sie sich auf Nachhaltigkeit und globale Wertschöpfungsketten. Ihre Schwerpunkte liegen bei umweltbezogenen und sozialen Aspekten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD sowie der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR).
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