Urlaubstage dürfen vom Arbeitgeber nicht abgerundet werden
Ohne vertragliche Grundlagen darf der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters nicht abgerundet werden. Eine im Schichtdienst arbeitende Fluggastkontrolleurin aus Leipzig hatte geklagt, weil ihr Arbeitgeber anstelle von 28,15 Urlaubstagen diese auf 28 abgerundet hatte.
Das Bundesurlaubsgesetz sieht hier klare Regelungen vor. So müssen Urlaubstage, die in Summe einen halben Tag ergeben, aufgerundet werden. Eine Abrundung sieht das Gesetz nicht vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nun noch einmal bestätigt.