Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Unternehmen

Was bedeutet eigentlich Geschäftsgeheimnis?

Laut § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information,

  • „die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
  • die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
  • bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht“.

Welche Pflichten gibt es in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse?

Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Die Informationen, die für das Unternehmen von großer Bedeutung sind, wie z.B. Geschäftsideen, sollten nicht leichtfertig weitergegeben werden. Es ist wichtig, vertrauliche Daten und Ideen nur einem ausgewählten Kreis von Mitarbeiter:innen zugänglich zu machen und sorgfältig abzuwägen, wem welche Informationen anvertraut werden: Der Kreis sollte so klein wie möglich gehalten werden, um das Risiko einer unbefugten Weitergabe zu minimieren. 

Wie können Geschäftsgeheimnisse geschützt werden?

Folgendes sind typischerweise zu empfehlende Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: 

  • Kategorisieren Sie die Informationen, die eines besonderen Schutzes bedürfen.
  • Ergreifen Sie organisatorische Maßnahmen der innerbetrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse, sodass die Geheimhaltung gewahrt bleibt.
  • Beschränken Sie den Zugang der Mitarbeiter:innen zu den Geschäftsgeheimnissen.
  • Schließen Sie Vertraulichkeitsvereinbarungen ab.
  • Treffen Sie technische Maßnahmen (Zugangsbeschränkungen, sichere Aufbewahrung etc.).

Welche Folgen kann die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen haben?

Der unbefugte Zugriff oder die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen kann für Unternehmen erhebliche Folgen haben. Fraglich ist, ob ein Unternehmen, das Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses ist, infolgedessen Ansprüche gegen die Person, die das Geschäftsgeheimnis verletzt hat, geltend machen kann. Das GeschGehG stellt mit den §§ 6 ff. ein weitreichendes und effektives rechtliches Rahmenwerk zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilrecht zur Verfügung. Wenn ein Geschäftsgeheimnis verletzt wird, gibt es verschiedene Ansprüche, die betroffene Unternehmen geltend machen können, u.a. Unterlassungs-, Herausgabe- sowie Schadensersatzansprüche. 

Fazit

Schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse technisch und organisatorisch. Dies ist ein Schlüssel für den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Es ist unerlässlich, eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen und darauf basierend geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Durch die Risikoanalyse wird auch gewährleistet, dass die Maßnahmen zielgerichtet und wirtschaftlich sind.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen als dhpg mit unseren Rechtsanwält:innen und Berater:innen Ihnen gerne zur Verfügung. 
 

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