Neuer Bilanzierungs-Standard „Darstellung und Angaben im Abschluss“ IFRS 18

Neustrukturierung der Gesamtergebnisrechnung

Aufgrund der Kritik von Investoren über eine mangelnde Vergleichbarkeit von Abschlussangaben zwischen den Unternehmen, insbesondere der Gesamtergebnisrechnung, hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen neuen Standard herausgegeben. Dieser sieht u.a. vor, dass die Gesamtergebnisrechnung durch Einführung von Kategorien und Zwischensummen neu strukturiert wird. 

Welche neuen Kategorien sind künftig in der Gesamtergebnisrechnung zu unterscheiden?

Nach dem neuen Standard werden folgende Kategorien voneinander abgegrenzt:

  • Kategorie „Operating“

Hier werden Erträge und Aufwendungen aus den Hauptgeschäftsaktivitäten des Unternehmens ausgewiesen. Dabei ist diese Kategorie als Residualgröße ausgestaltet, der alle Aufwendungen zugeordnet werden, die nicht einer anderen Kategorie zuzuordnen sind. Hierunter fallen z.B. Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die bei der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen anfallen, sowie Abschreibungen und Erträge und Aufwendungen aus Anlagenabgängen.

  • Kategorie „Investing“

Aufwendungen und Erträge gehören zu der investiven Kategorie, wenn sie durch bestimmte Vermögenswerte generiert werden. Hierzu zählen z.B. Zahlungsmittel, Wertpapiere oder als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Beispielhaft sind hier zuzuordnen: Zinserträge, Dividendenerträge sowie Erträge und Aufwendungen aus der Erst- und Folgebewertung von Vermögenswerten.

  • Kategorie „Financing“

Diese Kategorie enthält Aufwendungen und Erträge aus Verbindlichkeiten, die ausschließlich der Finanzierung dienen (Finanzverbindlichkeiten) und sonstige Verbindlichkeiten. Hierzu gehören z.B. Zinseffekte aus Pensionsrückstellungen, Erträge und Aufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten sowie aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Welche weiteren Konsequenzen ergeben sich für die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung?

Der Standard sieht zudem die Einführung der folgenden Zwischen- und Gesamtsummen in der Gesamtergebnisrechnung vor: operatives Ergebnis, Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern und Gewinn oder Verlust.

Ergeben sich noch weitere Änderungen?

Durch die Anpassung der Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung und der damit einhergehenden neuen Definition des operativen Ergebnisses ändert sich auch die Ausgangsgröße für die Ableitung des operativen Cashflows. Der Standard sieht zudem vor, dass das bisherige Wahlrecht zum Ausweis von erhaltenen und gezahlten Zinsen bzw. Dividenden wegfällt. Zukünftig wären demnach gezahlte Zinsen und Dividenden als finanziell und erhaltene Zinsen und Dividenden als investiv zu kategorisieren. Nach IFRS 18 müssen Bilanzierer jetzt zudem Angaben über sogenannte Management-Defined Performance Measures (MPMs) in den Anhang aufnehmen. Das Ziel des Standardsetzers ist es dabei, das Verständnis und die Transparenz der Investoren für die Herleitung dieser Kennzahlen aus dem IFRS-Abschluss zu erhöhen.

Ab wann sind die Änderungen zu berücksichtigen?

Als Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 18 sind Geschäftsjahre ab dem 1.1.2027 vorgesehen. Eine vorzeitige Anwendung des Standards ist zulässig. Die erstmalige Anwendung muss retrospektiv erfolgen, das heißt, dass die Vergleichsperiode ebenfalls anzupassen ist.

Fazit

Der Standard IFRS 18 führt zu umfassenden Änderungen der Gesamtergebnisrechnung sowie zu zusätzlichen Anhangangaben. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit der Berichterstattung zwischen den Unternehmen sowie die Transparenz zu verbessern. IFRS-Bilanzierer sollten sich frühzeitig mit den sich ergebenden Anforderungen auseinandersetzen.

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Andreas Stamm

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Sascha Erger

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