Post-Implementation Review von IFRS 9 – Impairment
Im Juli 2022 hat das IASB beschlossen einen „Post-Implementation Review“ für die Vorschriften zur Erfassung erwarteter Kreditverluste (Impairment) nach IFRS 9 – Finanzinstrumente zu beginnen. Hiermit verfolgt das IASB das Ziel, die Auswirkungen des zum 1. Januar 2018 erstmalig anzuwendenden „expected credit loss model” auf Adressatenebene zu beurteilen sowie Feedback über grundsätzliche Probleme in den Anforderungen und in den speziellen praktischen Fragen der Anwendung zu erhalten.
Hintergrund
Mit Einführung des IFRS 9 und dem „expected credit loss model“ verfolgte das IASB das Ziel, die im Zuge der Finanzkrise geäußerte Kritik an den zu der Zeit geltenden Wertminderungsvorschriften des IAS 39, grundlegend zu überarbeiten. Die Vorschriften des IAS 39 sahen die Erfassung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte erst vor, wenn bereits objektive Hinweise auf Verluste eingetreten waren (incurred loss model). Das nun geltende „expected credit loss model“ nach IFRS 9 sieht hingegen vor, dass Wertminderungen in Höhe der erwarteten Kreditverluste bereits vor Eintritt oder dem Vorliegen der entsprechenden objektiven Hinweise zu erfassen sind.
Beginn des Post-Implementation Review
Mit dem „Request for Information“ beginnt das IASB den Post-Implementation Review und bittet um Feedback zu den Vorschriften des „expected credit loss model“ sowie den damit verbundenen Offenlegungsanforderungen nach IFRS 7.
Der Fragenkatalog des IASB bezieht sich dabei im Wesentlichen auf die Bereiche
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Erfassung der erwarteten Kreditausfälle
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Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos
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Bemessung des erwarteten Kreditausfalls
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Vereinfachte ECL-Modell für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen
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Offenlegungsanforderungen
Das IASB bittet um schriftliche Stellungnahme bis zum 27. September 2023.