Post-Implementation Review von IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden

 

Im September 2022 hat das IASB beschlossen einen „Post-Implementation Review“ für die Vorschriften zur Erfassung der Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach IFRS 15 zu beginnen. Hiermit verfolgt das IASB das Ziel, die Auswirkungen des zum 1. Januar 2018 erstmalig anzuwendenden „five step approach“, zur systematischen Beantwortung der Fragen Ob?, In welcher Höhe? und Wann? Erlöse aus Verträgen mit Kunden erfasst werden müssen, auf Adressaten- und Anwenderebene zu beurteilen sowie Feedback über grundsätzliche Probleme in den Anforderungen und in den speziellen praktischen Fragen der Anwendung zu erhalten. 

Hintergrund 

Mit Einführung des IFRS 15 und dem „five step approach“ verfolgte das IASB das Ziel, die zuvor limitierten Vorschriften zur Umsatzerfassung des IAS 18 und IAS 11 grundlegend zu überarbeiten. Die Vorschriften des IAS 18 umfassten wichtige Themen wie beispielweise die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen und Zuordnung von Gegenleistungen nicht. Das nun geltende „five step approach“ nach IFRS 15 etabliert grundlegende Prinzipien der Umsatzerfassung und stellt ein umfassendes und robustes Rahmenwerk für die Erfassung, Bewertung und Berichterstattung von Umsätzen dar.

Beginn des Post-Implementation Review

Mit dem „Request for Information“ beginnt das IASB den Post-Implementation Review und bittet um Feedback zu den Vorschriften des „five step approach“ sowie den damit verbundenen Grundprinzipien der Umsatzerfassung. 

Der Fragenkatalog des IASB bezieht sich dabei im Wesentlichen auf die Bereiche

  • Bisherige Erfahrungen und allgemeine Ansichten zu IFRS 15 
  • Bestimmung von Transaktionspreisen
  • Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
  • Bestimmung von Principal und Agent
  • Umgang mit Lizenzvereinbarungen
  • Anwendung von IFRS 15 in Kombination mit anderen IFRS Standards 
  • Offenlegungsanforderungen

Das IASB bittet um schriftliche Stellungnahme bis zum 27. Oktober 2023. 

Steffen Dettmer

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Thomas Bernhardt

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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