Neue KI-Pflichten ab August 2026 – Das müssen Unternehmen jetzt wissen
Die wichtigsten Neuerungen der KI-Verordnung
Ab August 2026 gelten weitere zentrale Anforderungen der KI-Verordnung. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Hochrisiko-KI-Systeme, etwa im Personalwesen, bei Bonitätsprüfung oder im Bereich kritischer Infrastrukturen. Unternehmen, die solche Hochrisiko KI-Systeme betreiben, müssen künftig umfangreiche Governance-, Dokumentations- und Kontrollpflichten erfüllen. Hierzu gehört insbesondere ein durchgängiges Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems (Art. 9) sowie eine nachvollziehbare Daten-Governance für Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10). Darüber hinaus muss die technische Dokumentation so ausgestaltet sein, dass Aufsichtsbehörden die Konformität des Systems überprüfen können (Art. 11 i. V. m. Anhang IV). Zudem ist eine automatische Protokollierung relevanter Vorgänge während des Betriebs erforderlich (Art. 12). Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannte „Human Oversight“ (Art.14). KI-Systeme dürfen nicht vollständig autonom agieren, sondern müssen eine wirksame menschliche Überwachung und Eingriffsmöglichkeit gewährleisten. Anbieter sind außerdem verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem einzurichten (Art. 17). Hinzu kommen die Durchführung einer Konformitätsbewertung (Art. 43) sowie gegebenenfalls die Registrierung in der EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 71).
Neben den Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab August 2026 umfassende Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-Anwendungen. Nutzer müssen beispielsweise erkennen können, wenn sie mit einem KI-System wie einem Chatbot oder Sprachassistenten interagieren. Darüber hinaus sieht die KI-Verordnung besondere Kennzeichnungspflichten für sogenannte Deepfakes, also KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die reale Personen, Ereignisse oder Situationen täuschend echt darstellen, vor. Ein typisches Beispiel ist ein mit KI erzeugtes Video, das den Eindruck vermittelt, eine reale Person habe bestimmte Aussagen tatsächlich getätigt. Solche Inhalte müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Auch bei Texten können Kennzeichnungspflichten bestehen, insbesondere wenn KI-Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse erstellt oder wesentlich verändert hat. Nicht jede KI-gestützte Bearbeitung löst jedoch Transparenzpflichten aus. Eine bloße Unterstützung durch KI, etwa bei Rechtschreibkorrekturen, stilistische Anpassungen, Übersetzungen oder Bildoptimierungen, gilt grundsätzlich nicht als wesentliche Veränderung. Entscheidend ist vielmehr, ob die KI den Inhalt maßgeblich prägt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn aus wenigen Stichpunkten ein vollständiger Fachartikel erstellt oder ein Bild oder Video in einer Weise verändert wird, die einen anderen Eindruck der dargestellten Person oder Situation vermittelt. Ziel dieser Vorgaben ist es, Transparenz zu schaffen, das Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken und Täuschungen zu vermeiden.
Unternehmen sollten die neuen Anforderungen nicht unterschätzen. Verstöße gegen die KI-Verordnung können künftig Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen. Daneben kommen zivilrechtliche Haftungsrisiken in Betracht, etwa bei irreführenden oder nicht ausreichend gekennzeichneten KI-Inhalten.
Digital Omnibus und mögliche Fristverschiebungen
Parallel zur Vorbereitung auf den August-Stichtag hat das Europäische Parlament am 16. Juni 2026 den bereits am 19. November 2025 veröffentlichten Vorschlag für einen Digital Omnibus zur KI-Verordnung gebilligt. Damit reagiert die EU auf Verzögerungen bei der Entwicklung technischer Standards und der praktischen Umsetzung der KI-Verordnung. Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme gelten danach erst ab dem 2. Dezember 2027, für KI-Systeme als Bestandteil regulierter Produkte erst ab dem 2. August 2028. Auch die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte finden erst ab dem 2. Dezember 2026 Anwendung. Unverändert gelten jedoch bereits jetzt zentrale Vorgaben der KI-Verordnung, insbesondere das Verbot bestimmter KI-Praktiken, die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz sowie die Anforderungen an General-Purpose-AI-Modelle.
Handlungsempfehlung
Die neuen Regelungen verdeutlichen, dass KI-Compliance spätestens ab 2026 zu einem festen Bestandteil der Unternehmensorganisation wird und bereits jetzt strategisch vorbereitet werden sollte. Unternehmen sollten die zusätzlichen Übergangsfristen daher nicht als Anlass nehmen, ihre Compliance-Vorbereitungen aufzuschieben, sondern die gewonnene Zeit für den Aufbau geeigneter Governance- und Dokumentationsprozesse sowie die Umsetzung der erforderlichen Transparenz- und Kontrollmaßnahmen nutzen. So lassen sich die Anforderungen der KI-Verordnung rechtzeitig und effizient erfüllen.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben beratend und unterstützend zur Seite, als Berater oder externer KI-Beauftragter!