Missbrauch von Daten kann zur fristlosen Kündigung führen

Kernaussage

Sensible Kundendaten sind jederzeit durch IT-Mitarbeiter zu schützen und nicht zu anderen Zwecken, wie etwa dem Aufdecken von Sicherheitslücken, zu missbrauchen. Ein Verstoß hiergegen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg mit einem aktuellen Urteil vom 15.1.2020 entschieden.

Sachverhalt

Der Kläger war seit dem Jahr 2011 bei dem beklagten Arbeitgeber als SAP-Berater tätig. Von dem PC eines Spielcasinos aus bestellte er Kopfschmerztabletten für zwei Vorstandsmitglieder eines Kunden des Beklagten. Die Zahlung führte er per Lastschriftverfahren durch und griff hierfür auf Daten des Kunden zurück: Namen, Anschriften und Bankverbindungen. Diese Daten hatte er zuvor von einem verschlüsselten Rechner des Kunden auf einen privaten Memorystick heruntergeladen. Die Bestellung ließ er dann den Vorstandsmitgliedern mit einer Notiz zukommen, dass sie aufgrund der Bestellung sehen könnten, wie einfach Datenmissbrauch sei, was bei ihnen zu Kopfschmerzen führen müsse, wobei die bestellten Kopfschmerztabletten durchaus helfen könnten. Seinen Arbeitgeber hatte der Kläger zuvor nicht über die Sicherheitslücke des Kunden in Kenntnis gesetzt. Als der Arbeitgeber jedoch von dem Sachverhalt erfuhr, kündigte dieser dem Mitarbeiter fristlos. Der Kläger erhob daraufhin Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht Siegburg, jedoch ohne Erfolg.

Entscheidung

Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung für wirksam und wies die Klage ab. Der Kläger habe durch sein Handeln eklatant gegen seine Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers verstoßen. Sensible Kundendaten seien stets zu schützen. Der Kläger habe seinen Zugriff auf Daten missbraucht und eine bei dem Kunden vorhandene Sicherheitslücke ausgenutzt. Die Kunden dürften von dem Beklagten und seinem Mitarbeiter  Schutz und keinesfalls Missbrauch von etwaigen Sicherheitslücken erwarten. Kundendaten dürften auch nicht für das Aufdecken vermeintlicher Sicherheitslücken missbraucht werden. Durch sein Verhalten habe der Kläger derart massiv das Vertrauen des Kunden in den Beklagten und dessen Mitarbeiter gestört und auch die Kundenbeziehung gefährdet, dass dies eine fristlose Kündigung rechtfertige.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Konsequenz

Das Urteil überzeugt. Es verdeutlicht zum einen, welche Bedeutung ein sorgsamer Umgang mit personenbezogenen Daten heute haben muss. Zum anderen zeigt es auch deutlich, welche Konsequenzen ein solcher Verstoß mit sich bringen kann – bis hin zu einer fristlosen Kündigung. So bleibt zwar jede Kündigung an sich eine Einzelfallentscheidung. Das Urteil zeigt aber, dass sich die strengeren Regelungen im Datenschutz auch auf das Arbeitsrecht und die im Arbeitsverhältnis geforderte Sensibilität niederschlagen.

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Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Alexandra Hecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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