Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Die wichtigsten Entlastungsmaßnahmen im Überblick

Hoher Verwaltungsaufwand und bürokratische Hürden für Unternehmen, Bürger:innen und Verwaltung gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und sollen verringert werden, um Schnelligkeit und Effizienz zu gewährleisten. Insbesondere Selbstständige und Unternehmer:innen sollen sich auf das konzentrieren können, worauf es wirklich ankommt: ihre Geschäftstätigkeit. 

Als Teil einer Reihe von Initiativen sieht das BEG IV folgende Entlastungsbeiträge vor: 

  • Kürzere Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden, um Kosten für Lagerräume oder die elektronische Speicherung zu senken. 
  • Zentrale Datenbank für die Steuerberatung: Es soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater:innen entstehen, in der eine Generalvollmacht für ihre jeweiligen Mandant:innen elektronisch eingetragen und die von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden kann.
  • Meldepflicht in Hotels entfällt: Für deutsche Staatsangehörige soll es keine Hotelmeldepflicht mehr geben. 
  • Mehr digitale Rechtsgeschäfte: Die Schriftform soll in vielen Fällen der Textform weichen, mit der Konsequenz, dass keine eigenhändige Unterschrift mehr nötig ist und die Nutzung beispielsweise von E-Mail, SMS oder Messengerdiensten ermöglicht wird.
  • Digitaler Arbeitsvertrag: Künftig soll per E-Mail über wesentliche Bedingungen der Arbeitsverträge informiert werden können. 
  • Erleichterung der Hauptversammlungen: Bei vergütungsbezogenen Beschlüssen soll es künftig ausreichen, die erforderlichen Unterlagen allein über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen. 
  • Digitale Steuerbescheide: Steuerbehörden soll es ermöglicht werden, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen. 

Insgesamt werden damit begrüßenswerte Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht, die in die richtige Richtung weisen. Insbesondere die Abkehr vom strengen Schriftformerfordernis sollte im täglichen Geschäft die Arbeitsabläufe erleichtern. 
 

Dr. Sebastian Brinkmann

Rechtsanwalt / Steuerberater

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