Elektronischer Handel: EU-Kommission plant Verschiebung des Mehrwertsteuerpakets

Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel

Das Mehrwertsteuerpaket betrifft im Wesentlichen den Versandhandel und im EU-Ausland erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer; es beinhaltet insbesondere folgende Maßnahmen/Änderungen:

  • Ersatz der bisher landesspezifischen Lieferschwellen durch eine einheitliche, drastisch reduzierte Lieferschwelle (10.000 €); nun bezogen auf den Gesamtumsatz in allen Mitgliedstaaten
  • Ausweitung des Mini-One-Stop-Shop-Verfahrens auf den Versandhandel an Nichtunternehmer sowie auf alle Dienstleistungen an Nichtunternehmer, die im EU-Ausland steuerbar sind
  • Abschaffung der Einfuhrabgabenbefreiung für kommerzielle Kleinsendungen (bis 22 €)
  • Umsatzbesteuerung fiktiver Lieferketten bei Verkauf von Waren bis 150 € von Händlern aus Drittländern über elektronische Portale

Konsequenzen

Zwar müssen das Parlament und der Rat der EU den Plänen der EU-Kommission noch zustimmen, dies soll jedoch kurzfristig geschehen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Unternehmer, die es bisher schon versäumt haben, sich mit den anstehenden Reformen auseinanderzusetzen, haben nun zwar etwas mehr Zeit, sollten sich aber umgehend mit den Neuregelungen auseinandersetzen. Es gilt zu analysieren, ob und gegebenenfalls welche Leistungen von den Neuregelungen betroffen und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und eine korrekte Deklaration zu gewährleisten. Unsere Experten stehen Ihnen hier gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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Gert Klöttschen

Steuerberater

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