„Digital jetzt“ – Investitionsförderung des Wirtschaftsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen

 

Bis zu 50.000 € können Unternehmen für Investitionen in digitale Technologien und die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter erhalten. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Welche Unternehmen können die Förderung erhalten?

An dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) können kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich des Handwerks und der freien Berufe) mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland teilnehmen, die zwischen 3 und 499 Mitarbeitende beschäftigen. 

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert werden Investitionen aus zwei Modulen. 

1. Modul: Digitale Technologien

Darunter fallen z.B. Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz, datengetriebene Geschäftsmodelle, künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big Data oder Hardware. 

2. Modul: Qualifizierung der Mitarbeiter

Hierunter fallen insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen zur digitalen Transformation, zur digitalen Strategie, in digitalen Technologien sowie in IT-Sicherheit und Datenschutz.
Die Investitionen können sich dabei auf beide oder nur ein Modul allein beziehen. Wichtig ist, dass die Investitionen in direktem Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder zu den Förderzielen stehen. So sind z.B. die erstmalige Grundausstattung mit Informations- oder Kommunikationstechnologie sowie andere Ersatz- oder Routine-Investitionen nicht förderfähig. Außerdem darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen worden sein.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Höhe des Förderanteils ist zunächst abhängig von der Größe des Unternehmens: 

  • 3 bis 50 Mitarbeitende:      50 %     (Anträge ab 1.7.2021: 40 %)
  • 51 bis 250 Mitarbeitende:     45 %     (Anträge ab 1.7.2021: 35 %)
  • 251 bis 499 Mitarbeitende:     40 %     (Anträge ab 1.7.2021: 30 %)

 

Darüber hinaus kann diese Grundförderquote bei den folgenden Kriterien erhöht werden:

  • Unternehmen aus strukturschwachen Regionen: + 10 %
  • Investitionen im Bereich IT-Sicherheit inklusive Datenschutz: + 5 %
  • Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle erschließen: + 5 %

 

Aktuell ist also eine Förderquote von 70 % möglich. Die maximalen Fördersummen für Einzelunternehmen liegen dabei bei 50.000 €, bei Investitionen in Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerke bei bis zu 100.000 € pro Unternehmen. Außerdem gibt es Untergrenzen für die beantragte Fördersumme:

  • bei Investitionen in Modul 1 oder in beide Module zusammen: 17.000 €,
  • bei Investitionen in Modul 2: 3.000 €.

Wie wird der Förderantrag gestellt?

Der Förderantrag ist über das Förderportal zu stellen. Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Antragstellung aber nicht zu jeder Zeit möglich. Im Portal wurde ein monatliches Kontingent für die Registrierung und Antragseinreichung eingerichtet. Ist dieses erschöpft, ist keine weitere Antragstellung möglich. Das neue Kontingent wird jeweils zum 15. eines Monats freigeschaltet. Insofern sollten Sie sich den 15. für die Registrierung notieren.

Mit dem Förderantrag muss ein Digitalisierungsplan eingereicht werden. Dieser Plan hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Ausgangssituation: Darstellung des aktuellen Stands der Digitalisierung im Unternehmen anhand einer Selbsteinschätzung
  • Investitionsvorhaben: Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen
  • Nachhaltige Wirkung der Investition: Darstellung der voraussichtlichen Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens

 

Außerdem müssen dem Förderantrag eine De-minimis-Erklärung sowie ein Angebot für die Investitionen beigefügt werden.

Welche förderfähigen Leistungen bietet die dhpg?

Die dhpg bietet zahlreiche IT-Services an. Diese beziehen sich insbesondere auf folgende Bereiche: 

  • IT-Prüfung und -Beratung
  • IT-Sicherheit und Cyber Security
  • IT-Revision
  • Datenschutz
  • Zertifizierungen
  • IT-Strategie und -Prozesse

 

Gerne prüfen wir mit Ihnen die Förderfähigkeit Ihres konkreten Vorhabens und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an. 

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Markus Müller

Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Certified Information Systems Auditor (CISA), Certified Data Privacy Solutions Engineer (CDPSE)

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Kirsten Garling

Rechtsanwältin

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