
Die EU‑Entgelttransparenz-Richtlinie verfolgt das Ziel, die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit konsequent durchzusetzen. Ab dem 7.6.2026 gelten in Deutschland umfangreiche Transparenz-, Dokumentations- und Berichtspflichten, wobei Unternehmen unabhängig der Unternehmensgröße verpflichtet sind, objektive und geschlechtsunspezifische Entgeltstrukturen zu schaffen. Wir begleiten Sie dabei, die neuen Anforderungen effizient, praxistauglich und rechtssicher umzusetzen.
Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch zur Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie? Im Weiteren stehen Ihnen unsere Experten im Rahmen einer kontinuierlichen Umsetzungsberatung zur Seite. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.

Um Ihnen einen ersten Einstieg in das Thema Entgelttransparenz und den für Ihr Unternehmen bestehenden Pflichten zu ermöglichen, bieten wir Ihnen die Ersteinschätzung Ihres Unternehmens anhand des von unseren Experten konzipierten Fragebogens zu einem Festpreis von 1.900,00 € zzgl. USt. an. Für Unternehmen mit einer Arbeitnehmeranzahl bis 100 Arbeitnehmer bieten wir diese Ersteinschätzung zu einem rabattiertem Festpreis von 1.600 € zzgl. USt an.
Das Beratungspaket umfasst die Zurverfügungstellung des Fragebogen, die Auswertung des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens durch einen unserer Experten im Arbeitsrecht mit daran anschließender Bewertung Ihres Unternehmens im Rahmen eines zweistündigen Besprechungstermins.
Um Ihnen einen ersten Einstieg in das Thema Entgelttransparenz und dien für Ihr Unternehmen bestehenden Pflichten zu ermöglichen, bieten wir Ihnen die Ersteinschätzung Ihres Unternehmens anhand unseres Fragebogens zu einem Festpreis von ______ € netto an. Das Beratungspaket umfasst die folgenden Leistungen:
Wir schaffen mit Ihnen die Grundlage für rechtssichere und diskriminierungsfreie Vergütungssysteme.
Wir begleiten Sie bei Transparenz-, Melde- und Veröffentlichungspflichten rund um die Entgelttransparenz.
Wir unterstützen Sie bei Analyse, Anpassung und nachhaltiger Verankerung Ihrer Equal-Pay-Compliance.
Die Tarifbindung entbindet Unternehmen nicht von den Pflichten der Entgelttransparenz-Richtlinie. Tarifliche Entgeltstrukturen müssen zunächst selbst den Kriterien der Entgelttransparenz-Richtlinie entsprechen. Oftmals werden aber übertarifliche Entgeltbestandteile mit den Beschäftigten vereinbart (bspw. individuelle Zulagen, Sachbezüge, Weiterbildungskosten etc.). Hier müssen Arbeitgeber prüfen, ob die zusätzlichen Entgeltbestandteile auch auf objektivierbare Kriterien zurückgeführt werden können oder ob es im Einzelnen zu Vergütungsdifferenzen kommt.
Ja! Die Annahme, kleinere und mittelständische Unternehmen seien nicht betroffen, widerspricht den Vorgaben der Entgelttransparenz-Richtlinie. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen müssen eine Vielzahl von Verpflichtungen aus der Entgelttransparenz-Richtlinie umsetzen. Insbesondere die Auskunftsansprüche vor und während des laufenden Arbeitsverhältnisses gelten losgelöst von Beschäftigtenzahlen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Identifikation der wesentlichen, Ihr Unternehmen betreffenden Verpflichtungen und begleiten sie bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung.
Das Thema „Entgelttransparenz“ stellt nicht auf die subjektive Zufriedenheit oder auf individuelle Vereinbarungen ab, sondern auf objektive Entgeltgleichheit bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Auch einvernehmliche ausgehandelte Vergütungen müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Zudem sinken die Hürden für das Auskunftsverlangen erheblich. Erfahrungsgemäß steigt mit zunehmender Transparenz die Sensibilität der Beschäftigten, sodass bislang nicht hinterfragte Strukturen künftig rechtlich relevant sein können.
Ja, die Entgelttransparenz-Richtlinie verlangt keine Gleichbezahlung für alle, sondern eine objektive und geschlechtsneutrale Vergütung der Beschäftigung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Bestehende Stellenbewertungssysteme erfüllen diese Anforderungen häufig nicht, da sie bestimme Kriterien einseitig gewichten oder nicht ausreichend dokumentiert sind. Zudem können sie Entgeltunterschiede auch außerhalb des Grundgehalts ergeben, etwa durch Sonderzahlungen, Beförderungsentscheidungen und bei Gewährung von Sachbezügen. Ohne eine systematische Analyse lässt sich die erforderliche Rechtssicherheit nicht herstellen – im Gegenteil kann fehlende Prüfung als mangelnde Sorgfalt gewertet werden. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.
Durch die Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie ergeben sich insbesondere folgende organisatorische und regulatorische Anforderungen: