Entgelttransparenz-Richtlinie

sicher umsetzen mit der dhpg
Entgelttransparenz-Richtlinie

Warum Entgelttransparenz jetzt entscheidend ist

Die EU‑Entgelttransparenz-Richtlinie verfolgt das Ziel, die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit konsequent durchzusetzen. Ab dem 7.6.2026 gelten in Deutschland umfangreiche Transparenz-, Dokumentations- und Berichtspflichten, wobei Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße verpflichtet sind, objektive und geschlechtsunspezifische Entgeltstrukturen zu schaffen. Wir begleiten Sie dabei, die neuen Anforderungen effizient, praxistauglich und rechtssicher umzusetzen.

Welche Aufgaben können wir für Sie übernehmen?

  • Überprüfung und Gewährleistung eines strukturierten, diskriminierungsfreien Entgeltsystems
  • Unterstützung bei der Ermittlung gleicher und gleichwertiger Arbeit.
  • Begleitung bei der Kommunikation gegenüber Betriebsräten, Beschäftigten und Führungskräften.
  • Beratung zu Melde-, Prüf- und Veröffentlichungspflichten – inklusive Vorbereitung von Entgeltstatistiken.
  • Überprüfung und Anpassung Ihres Bewerberprozesses anhand der rechtlichen Vorgaben.
  • Identifikation aller relevanten Vergütungsbestandteile.
  • Implementierung eines nachhaltigen Equal‑Pay‑Compliance‑Systems.

Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Entgelttransparenz-Richtlinie

Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch zur Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie?
Unsere Expert:innen stehen Ihnen mit einer kontinuierlichen Umsetzungsberatung zur Seite. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.

Ihre Ansprechpartner:innen

Herausforderungen für Unternehmen

Durch die Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie ergeben sich insbesondere folgende organisatorische und regulatorische Anforderungen:

 

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Warum dhpg?

Entgelttransparenz – wir unterstützen Sie

Um Ihnen einen ersten Einstieg in das Thema Entgelttransparenz und dien für Ihr Unternehmen bestehenden Pflichten zu ermöglichen, bieten wir Ihnen die Ersteinschätzung Ihres Unternehmens anhand unseres Fragebogens zu einem Festpreis von ______ € netto an. Das Beratungspaket umfasst die folgenden Leistungen:

  • Zurverfügungstellung des Fragebogens,
  • Auswertung des ausgefüllten Fragebogens durch eine:n Arbeitsrechtsexpert:in der dhpg,
  • anschließende Bewertung Ihres Unternehmens im Rahmen eines  zweistündigen Besprechungstermins.

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Objektive Entgeltstrukturen

Wir schaffen mit Ihnen die Grundlage für rechtssichere und diskriminierungsfreie Vergütungssysteme.

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Pflichten sicher erfüllen

Wir begleiten Sie bei Transparenz-, Melde- und Veröffentlichungspflichten rund um die Entgelttransparenz.

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Umsetzung mit System

Wir unterstützen Sie bei Analyse, Anpassung und nachhaltiger Verankerung Ihrer Equal-Pay-Compliance.

FAQ - zur Entgelttransparenz

Wir sind tarifgebunden, das Thema Entgelttransparenz ist für unser Unternehmen daher nicht relevant. Müssen wir dennoch unsere Entgeltstrukturen überprüfen?

Die Tarifbindung entbindet Unternehmen nicht von den Pflichten der Entgelttransparenz-Richtlinie. Tarifliche Entgeltstrukturen müssen zunächst selbst den Kriterien der Entgelttransparenz-Richtlinie entsprechen. Oftmals werden aber übertarifliche Entgeltbestandteile mit den Beschäftigten vereinbart (bspw. individuelle Zulagen, Sachbezüge, Weiterbildungskosten etc.). Hier müssen Arbeitgeber prüfen, ob die zusätzlichen Entgeltbestandteile auch auf objektivierbare Kriterien zurückgeführt werden können oder ob es im Einzelnen zu Vergütungsdifferenzen kommt.

Mein Unternehmen hat weniger als 200 Beschäftigte. Unterfallen wir überhaupt der Entgelttransparenz-Richtlinie?

Ja! Die Annahme, kleinere und mittelständische Unternehmen seien nicht betroffen, widerspricht den Vorgaben der Entgelttransparenz-Richtlinie. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen müssen eine Vielzahl von Verpflichtungen aus der Entgelttransparenz-Richtlinie umsetzen. Insbesondere die Auskunftsansprüche vor und während des laufenden Arbeitsverhältnisses gelten losgelöst von Beschäftigtenzahlen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Identifikation der wesentlichen, Ihr Unternehmen betreffenden Verpflichtungen und begleiten sie bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung.

Unsere Beschäftigten haben ihre Vergütung immer einvernehmlich verhandelt und sind mit ihrer Vergütung zufrieden. Das Thema „Entgelttransparenz“ dürfte für uns keine Rolle spielen.

Das Thema „Entgelttransparenz“ stellt nicht auf die subjektive Zufriedenheit oder auf individuelle Vereinbarungen ab, sondern auf objektive Entgeltgleichheit bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Auch einvernehmliche ausgehandelte Vergütungen müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Zudem sinken die Hürden für das Auskunftsverlangen erheblich. Erfahrungsgemäß steigt mit zunehmender Transparenz die Sensibilität der Beschäftigten, sodass bislang nicht hinterfragte Strukturen künftig rechtlich relevant sein können. 

Die Prüfung der Entgeltstrukturen ist viel zu aufwendig. Wir haben eine Stellenbewertung für unsere Beschäftigten entworfen und zahlen allen Beschäftigten das gleiche Entgelt. Müssen wir die Entgeltstrukturen dennoch überprüfen?

Ja, die Entgelttransparenz-Richtlinie verlangt keine Gleichbezahlung für alle, sondern eine objektive und geschlechtsneutrale Vergütung der Beschäftigung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Bestehende Stellenbewertungssysteme erfüllen diese Anforderungen häufig nicht, da sie bestimme Kriterien einseitig gewichten oder nicht ausreichend dokumentiert sind. Zudem können sie Entgeltunterschiede auch außerhalb des Grundgehalts ergeben, etwa durch Sonderzahlungen, Beförderungsentscheidungen und bei Gewährung von Sachbezügen. Ohne eine systematische Analyse lässt sich die erforderliche Rechtssicherheit nicht herstellen – im Gegenteil kann fehlende Prüfung als mangelnde Sorgfalt gewertet werden. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.

Unser Beratungsansatz – modular, effizient und sicher

Damit Sie sich bereits jetzt gezielt auf die Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie vorbereiten können, bieten wir Ihnen das folgende Beratungspaket an: In einem ersten Schritt bewerten wir mithilfe eines von uns erstellten Fragebogens, welche Änderungen für Ihr Unternehmen relevant sind, und analysieren vorläufig, wie Ihre aktuellen Entgeltstrukturen beschaffen sind.


Des Weiteren begleiten wir Ihr Unternehmen bei der kontinuierlichen Umsetzung und Einhaltung der für Sie maßgeblichen Verpflichtungen. Aufgrund unserer Expertise im Arbeitsrecht beraten wir Sie zur rechtssicheren Schaffung und Erhaltung objektiver und diskriminierungsfreier Entgeltstrukturen und unterstützen Sie bei der Erstellung der relevanten Entgeltstatistiken. Dabei analysieren wir die Vergütungsdaten mit dem von uns geschaffenen Tool effizient und können so bestehende Risikofaktoren identifizieren.

Kontakt

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